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Thema: Amt Rückverfolgung der Finazen

  1. #1
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    Standard Amt Rückverfolgung der Finazen

    Hallo,


    mal ne Frage wie lange das amt die finazielle situation zurückverfolgt

  2. #2
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    ein paar mehr infos wären da aber hilfreich. Geht es um einen Datenabgleich wenn ja für welche Zeit und mit welchen Zahlen.
    Geht es um einen neuen Antrag ?? Wenn ja ab wann ??

    Gruss Andy

  3. #3
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    es geht um das verschieben der finanzen. Ich möchte für das wintersemester 2009 bafög beantragen und jetzt noch ein bischen geld verschieben weil ich von einer bekannte erfahren habe das auf ihrer schule viele ein jahr vor der beantragung des bafögs ihr vermogen überwiesen oder auf andere geschrieben da lt. ihrer aussage das amt nur ein jahr die finazen zurück verfolgt. Einer soll sogar 1 1/2 jahre vorher ca.20.000 euro beiseite geschafft haben und bekommt jetzt bafög^^
    Geändert von gentelman (18.04.2008 um 15:40 Uhr)

  4. #4
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    Dir ist aber schon klar dass das Betrug ist. Immer das selbe Über hohe Steuern jammern und dann fragen wie man am besten besch.... kann.

    Nee von mir gibts da keine Ratschläge

    Andy

  5. #5
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    In den "Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung -Formblatt 1-" steht dazu:

    "Vermögenswerte sind Ihrem Vermögen jedoch auch zuzurechnen, wenn Sie sie rechtsmißbräuchlich übertragen haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile Ihres Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere Ihre Eltern oder andere Verwandte übertragen haben."

  6. #6
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    Möglicherweise reicht ein Jahr Abstand. Hadt du denn Freistellungsaufträge erteilt, aus denen ein Vermögen erheblich über der Grenze hervorgeht?

  7. #7
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    ja hab Freistellungsaufträge beantragt weiss aber nicht genau in welcher höhe da das mein Versicherungskaufmann gemacht hat. Ich werde in diesem Winter anfangen zu studieren und komme ca.13000Euro über die 5.200Euro. Nach diesem jahr werden höchstens noch 3000-4000 übrig sein und dann möchte ich Bafög beantragen. Und es kann mir doch keiner nachweisen wenn ich jeden monat 600 Euro von konto abhebe und wo anders deponiere und begründe das ich es verbraucht habe.
    Geändert von gentelman (18.04.2008 um 18:53 Uhr)

  8. #8
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    na dann wünsch ich mal viel Vergnügen. Boah da kriegt man ja das Ko....
    Schämst Du Dich denn überhaupt nicht ???

    Es gibt soviele die keine Kohle auf dem Konto haben und auf BAföG angewiesen sind und Du fragst hier ganz frech wie Du das am besten drehen kannst

    das ist ja ekelhaft

  9. #9
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    Gentelman: Das ist nicht gentlemanlike. Korrekt ist es, wenn du dir ein Auto kaufst und damit dein Vermögen unter die 5.200 EUR drückst.

  10. #10
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    Andy in was für einer traumwelt lebst du den. Nokia kassiert millionen subentionen und schliesst danach sein Werk. Eine andere Firma schließt sein werk in westdeuschtland mit 1500 Mitarbeitern um im osten Millionen subventionen zu kassieren und schafft danach nur 800 Arbeitsplätze (-700 Arbeitsplätze). Und da redest du von betrug Lol Lol LOl. Man muss nur die gegeben gesetze ausnutzen.............

  11. #11
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    klar dann mach mal und wenn der Chef von Nokia von der Brücke spring, tust Du das dann auch ?
    Ich kann Dir nur wünschen das Du kräftig auf die Schn... fällst spätestens nächstes Jahr tauchen alle Deine Geldanlagen auf und dann ist das Gejammer groß von Du zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilst wirst und dann ne saubere Vorstrafe hast.

    Viel Erfolg

  12. #12
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    solche fälle kommen immer wieder raus...betrug hin oder her...am ende wirst du den kürzeren ziehen, das garantier ich dir

    wenn du anschließend eine vorstrafe hast, wird dir das studium wohl doch nicht so hilfreich sein

  13. #13
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    Das Amt für Ausbildungsförderung in Friedrichshafen lässt sich von den BAföG-Antragstellern eine "Erklärung zum Vermögen - Zusatzblatt zum Formblatt 1" unterschreiben.

    Dort heißt es:

    "Prinzipiell ist bei Vermögenswerten der Kontostand bei Antragstellung maßgeblich. Ausnahmsweise ist jedoch dann ein früherer Vermögensstand maßgeblich, wenn bei den Vermögensanlagen größere Abhebungen bzw. Vermögensverfügungen innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung stattfanden. Dabei ist auch der Verwendungszweck zu belegen. ... Bitte überprüfen Sie,ob Vermögen Dritter (z.B. Vater, Mutter, Großeltern) auf Ihren Namen angelegt wurde oder ob Dritte für Sie Vermögen angelegt haben, da dieses Vermögen Ihnen auch als Vermögen zugerechnet wird."

    Die Vermögensverfügungen sollten also mindestens 6 Monate vor Antragstellung erfolgen.

  14. #14
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    Bis zu 10 Jahre kann das zurückgehen. Wahrheitsgemäß angeben mußt du die sache sowieso. Kann vielleicht aber gut sein, ein virtuelles Konto für die Zwischenzeit bis zum Bescheid zu nutzen bzw. bis zum Enmde eines eventuellen Rechtsstreits. Also weder Betrug noch Hinterziehung! Gruß!!!!

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