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Thema: Rückzahlung nach bafög antrag

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Rückzahlung nach bafög antrag

    hey,
    ich habe meinen bafögantrag jetzt losgeschickt. mein vermögen liegt etwas unter dem freibetrag.
    nun werde ich wohl auch eine rückzahlung vom bafögamt bekommen (änderungsmitteilung auch mitgeschickt), mit dieser liege ich dann über den 5200 eigenvermögen.

    zählt in diesem fall auch der tag der antragstellung? das bafögamt legt ja die rückzahlung und meinen neuen bafögbetrag fest, die rechnen das aber nicht irgendwie mit ein, oder?

    danke für die hilfe

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Es zählt das Vermögen, welches du zum Zeotpunkt der Antragstellung hattest. Wenn dein Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung darunter lag, ist es irrelevant, dies müssten dann beim Folgeantrag berücksichtigt werden.

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