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Thema: Was wird denn genau abgeglichen und was soll ich machen ??

  1. #1
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    Standard Was wird denn genau abgeglichen und was soll ich machen ??

    Hallochen,

    ein Bekannter von mir hat von Mai 2008-Mai 2008 Bafög erhalten. Bis 10/08 120 Euro und dann 190 Euro.

    Er hat dummerweise vergessen anzugeben bzw. nachzureichen das er ab September 2010 eine monatliche Unfallrente von 500 Euro monatlich bezog. (wurde auch erst im September rückwirkend genehmigt)

    Nun meine Frage: Muss er sich Gedanken machen das das irgendwie rauskommt??
    Welche Daten gleicht das Bafögamt genau ab ??

    Merci

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Einkommen wird im Rahmen der Vermögenskontrolle nicht abgeglichen, da es kein Vermögen sondern Einkommen ist. Wird davon aber etwas zurückgelegt, wird es (beim nächsten Antrag) zum Vermögen. Die Angabe zum Einkommen beim BAföG Antrag ist nur eine Prognose für die Zukunft. Am Ende des Bewilligungszeitraums müssen vollständige Daten genannt werden. Darüber hinaus ist der Antragsteller verpflichtet, Änderungen während des Bewilligungszeitraumes im Einkommen mitzuteilen. Ich würde also auf jeden Fall die Rente mit angeben

    Siehe § 21 BAföG Abs. 1 Nr. 4

    [...]
    Leibrenten, einschließlich Unfallrenten, mit dem Betrag, der nicht steuerlich erfasst ist, und Versorgungsrenten gelten als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
    [...]

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