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Thema: Bafög-Berechnung wenn ein Elternteil im Ausland lebt

  1. #1
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    Standard Bafög-Berechnung wenn ein Elternteil im Ausland lebt

    Hallo, weiss vielleicht jemand, ob bei der Berechnung des Elternunterhalts bei meinem volljährigen Kind, berücksichtigt wird, wenn ich nach der Scheidung im skandinavischen Ausland wohne und arbeite? Da hier die Lebenshaltungskosten erheblich höher sind, als in Deutschland.
    Dadurch müsste ich unfairer Weise anteilig umgerechnet mehr bezahlen, als mein Ex. Das würde mich hier aber ruinieren, da mein Gehalt hier gerade so für mich reicht. Dafür belaste ich aber nicht ohne Arbeit in Deutschland das Hartz IV-Konto oder meinen Ex. Ich möchte aber unbedingt meinem Kind die Ausbildung in Deutschland ermöglichen, aber dann auch gerecht verteilt, was die Kostren angeht.
    Ich hoffe jemand weiss Rat??

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Jein.

    Die Freibeträge sind einheitlich.

    Die Verwaltungsvorschriften sagen aber: "Die ermittelten Bruttoeinnahmen und die darauf im Ausland gezahlten Steuern sind nach der Tabelle über den Verbrauchergeldparitätenkurs für den Berechnungszeitraum in Euro umzurechnen. Diese Tabelle berücksichtigt die Kaufkraftunterschiede ausländischer Währungen im Verhältnis zum Euro. Ist das betreffende Land nicht in der Tabelle über den Verbrauchergeldparitätenkurs erfaßt, ist der durchschnittliche Jahreswechselkurs zugrunde zu legen." (Tz 21.2a.1).

    Was das unterm Strich ausmacht, kann ich Dir allerdings auch nicht sagen.

    Der BAföG-Bescheid ist ohnehin "nur" ein Förderungsberechnungsbescheid; er verpflichtet Dich nicht. Wenn Du den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht oder nicht voll leisten kannst, kann Dein Kind einen Vorausleistungsantrag stellen und so die Differenz erhalten. Das Amt könnte nun probieren, diese Differenz, die es vorausgeleistet hat, von Dir wiederzubekommen. Das geht aber nur insoweit, wie Du auch nach dem Zivilrecht zu Unterhalt verpflichtet bist. Wenn Du das zahlst, hast Du nichts zu befürchten, und Dein Kind hat mit Hilfe des Vorausleistungsantrags das erforderliche Geld, um die Ausbildung zu absolvieren.
    Ohne Gewähr

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Daumen hoch

    Danke für deine schnelle Hilfe!!
    Endlich habe ich den Umrechnungskurs.

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