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Thema: Freibetrag erst NACH Antragstellung überschritten

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.02.2010
    Beiträge
    5

    Standard Freibetrag erst NACH Antragstellung überschritten

    Hallo!
    Was ist eigentlich, wenn ich zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem Freibtrag liege, Bafög bewilligt bekomme und mir im Laufe der zeit etwas anspare? Gilt nur der Tag der Antragstellung? Muss ich es melden sobald ich im Bewilligungszeitraum über dem Freibetrag lande?
    Danke für eure Antworten!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2010
    Beiträge
    689

    Standard

    In § 28 Abs. 4 BAföG steht:

    "Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt."

    Ein Bewilligungszeitraum geht normalerweise über 12 Monate.

    Alles klar?
    Ohne Gewähr

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