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Gemeinsames Konto mit Freund auf meinem Namen

Datenabgleich und Vermögenskontrolle (BAföG)

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 20:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 5
Standard Gemeinsames Konto mit Freund auf meinem Namen

Hallo!
Mein Freund (Angestellter) und ich (Bafög-Bezieher) "parken" unsere Ersparnisse auf einem gemeinsamen Tagesgeldkonto auf meinem Namen. Mit diesem Konto liegen wir gemeinsam über dem Bafög-Freibetrag. Wie ich gelesen habe, gehört rein rechtlich nun das gesamte Vermögen mir. Was ist aber gemäß dem Fall, dass ich anhand von Kontoauszügen nachweisen kann, dass mein Freund den Großteil des Geldes überwiesen hat und mein Vermögen damit unter dem Freibetrag liegt? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Danke für eure Antworten!!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 02:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 701
Standard

Nach der BAföG-Rechtsprechung ist Inhaber des Guthabens auf einem Konto derjenige, auf dessen Namen das Konto läuft. Also ausschließlich Du.

Du kannst natürlich versuchen zu beweisen, dass Du Deinem Freund Geld schuldest, weil ihr dieses Konto intern als gemeinsames betrachtet. Den Beweis musst Du erbringen, und die Hürde hängt sehr hoch. Eine einfache Erklärung Deines Freundes sowie Kontoauszüge reichen da sicherlich nicht, da muss auch eine plausible Erklärung für die Gründe mit entsprechenden Nachweisen her. Das ist meist sehr schwer zu beweisen, sprich, es gelingt oft nicht.

Von solchen Geldverlagerungen auf andere Konten mit dem Ergebnis, dass formaler und tatsächlicher Kontoinhaber nicht übereinstimmen, kann ich nur abraten, wenns zum BAföG-Antrag kommt.

Für Dich und Deinen Freund gibt's übrigens keinen gemeinsamen Freibetrag vom Vermögen.
__________________
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Stichworte
freund , gemeinsames , konto , namen

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