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Thema: Familiendarlehen wege Erbe

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.02.2010
    Beiträge
    1

    Standard Familiendarlehen wege Erbe

    Tag,
    wegen der gesetzlichen Erbfolge bin ich in Besitz eines Viertels, des Hauses meines Vaters. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das von meiner Mutter bewohnt wird. Den Antrag auf Freistellung habe ich gestellt, habe bescheinigt, dass ich meinen Anteil nicht verkaufen oder Vermieten kann und eine Beleihung nichts nützt, weil ich ein zu geringes Einkommen habe. Desweiteren muss ich belegen ob die Möglichkeit eines Familiendarlehens besteht. Wie muss das belegt werden, ist meine Mutter dazu verpflichtet mir was zu leihen wenn sie kann, kann das Amt auch bei ihr einen Datenabgleich machen?
    Kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank schonmal im Voraus!
    Grüße Steff

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    693

    Standard

    Die Anforderung des Amtes erscheint mir seltsam....

    Vielleicht ist aber doch sinnvoll, sich von der Mutter bescheinigen zu lassen, dass ein Familiendarlehen nicht möglich ist, einfach um die Sache bald zu Ende zu bringen. So wie Du das schilderst, müsstest Du einen entsprechenden Härtefreibetrag wegen fehlender Verwertbarkeit bekommen; sprich: Es sieht recht gut aus.

    Die Vermögensverhältnisse Deiner Mutter kann das Amt nicht überprüfen.
    Ohne Gewähr

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