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Thema: "Verbleib" des Vermögens seit letztem Antrag

  1. #1
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    Standard "Verbleib" des Vermögens seit letztem Antrag

    Hallo ich habe folgendes Problem. Beim letzten Bafög-Antrag hatte ich etwas über 8000 Euro den größten Teil davon auf einem Festgeld-Konto. Nun habe ich wieder Bafög beantrag und das Amt wollte von mir Nachweise über den Verbleib des Geldes - ich hatte selbstverständlich einen Großteil des Geldes mittlerweile ausgegeben, da ich ja Miete, Kleidung, Krankenkasse, Essen usw. finanzieren musste.
    Ich habe daraufhin alle Kontoauszüge aus diesem Zeitraum kopiert (Bezahle im Supermarkt fast immer mit Karte und hatte außerdem auch mal was bei Amazon oder eBay bestellt). Außerdem habe ich alle Kassenzettel kopiert, die ich noch finden konnte. Beispielsweise für Kleidung, Arztbesuche oder Sachen, die ich für einen Urlaub brauchte (Reisepass, Passbilder, Auslandskrankenversicherung). Das alles habe ich dem Amt zukommen lassen.
    Als Reaktion habe einen Brief erhalten in dem steht, dass Kontoauszüge bzw. Quittungen ohne Namen nicht absetzbar sind. Verstehe ich das jetzt richtig, dass alle von mir erbrachten Nachweise ignoriert werden und davon ausgegangen wird, dass ich alles Geld, das ich vor einem Jahr beim letzten Antrag hatte, immer noch habe?

    Gruß

  2. #2
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    Ja, so ist das. Ohne konkreten persönlichen Nachweis erkennt das Amt deine Quittungen nicht an.

  3. #3
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ist denn dein Kaufverhalten anders gewesen als in den Vormonaten? Miete, Krankenversicherung, Arztbesucher etc. sind ja immer Personenbezogen, da würde ich jetzt kein Problem sehen. Bei dein Einkäufen schon, jedoch kannst du natürlich nicht im Supermarkt verlangen, dass man dir eine Quittung auf deinen Namen für einen Betrag von z.B. 30€ ausstellt.

    Wie sieht denn deine Einkommenssituation im besagten Zeitraum aus? Kann man nachvollziehen, dass du kein oder nur kaum Einkommen hattest, so dass du gezwungen warst, von deinem Ersparten zu leben?

    Ich würde in jedem Falle Widerspruch erheben.

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