Hallo,
da mein Opa gestorben ist, hat ein Elternteil von mir eine Erbschaft erhalten, die mich direkt aber nicht betrifft und für diesen Elternteil nun eine private Rücklage bilden. Die Einkommensverhältnisse dieses Elternteils haben sich nicht geändert, sondern lediglich das angesparte Vermögen. Ich habe nichts gefunden darüber, dass solche Erbschaften/Ersparnisse von Elternteilen als Vermögen im Bafög Antrag angegeben werden müssten, bzw. wüsste ich nicht in welchem Antrag oder ob ich in diesem Fall dazu verpflichtet bin (Aktualisierungsantrag?). Ich bin Student an einer Universität und möchte einen Nachfolgeantrag stellen, wobei ich wohl sowieso nur noch ein Semester bewilligt bekomme. Habe ich in dem Fall denn noch Anspruch auf Bafög bzw. was muss ich wo angeben, da es sich ja nur um das Erbe meines Elternteils handelt? Für Rückmeldungen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar!!
Vermögen der Eltern wird nicht berücksichtigt, lediglich (wenn überhaupt) das Einkommen, wenn es sich nicht um eine elternunabhängige Förderung handelt.
Hmm hatte ich mir auch schon gedacht, war nur etwas unsicher- vielen Dank für die Antwort!!!!![]()
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