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Thema: Vermögen unter dem Freibetrag von 5200 €

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Vermögen unter dem Freibetrag von 5200 €

    Hallo,
    ich habe ein Vermögen von 3000 Euro zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Freibetrag liegt bei 5200 €.
    Das wusste ich bis vor ein paar Wochen nicht. Da ich bevor mein Studium im Oktober beginnt Geld für den Führerschein und einen Urlaub ausgeben muss (insgesamt 2000 €) habe ich diesen Betrag meinem Freund überwiesen.
    Wenn meine Kontodaten geprüft werden, kann das als Betrug gelten?
    Kann ich mir das Geld einfach zurücküberweisen lassen und wie in anderen Beiträgen gelesen nachträglich nachweisen, dass das Geld schon vor Studienbeginng für Urlaub und Führerschein verbraucht wurde?
    Oder ist das alles völlig unnötig und Vermögen unter dem Freibetrag von 5200 ist für die Höhe es Bafögs unerheblich?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Wenn das Vermögen unter 5.200€ liegt, dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Du kannst es so of hin und her überweisen, wie du möchtest Es hat einfach keinerlei Auswirkungen auf das BAföG

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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