+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.07.2009
    Beiträge
    1

    Standard Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Hallo zusammen,

    das Amt fördert von mir BAföG zurück. Man wirft mir vor, ich hätte Geld (ca. 3000 EURO) vor Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf meinen Vater übertragen. Fakt ist aber, dass mein Vater arbeitslos und zudem alkoholkrank ist und er das Geld nachweislich gebraucht hat, um die Heizung in seinem Haus zu reparieren.

    Ich habe mir da nichts bei gedacht, weil im „Formblatt 1“ (Stand 2001) in den Erläuterungen in Zeile 91 stand:

    „Maßgeblich sind Ihre Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragsstellung. Vermögensveränderungen zwischen Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitpunktes bleiben unberücksichtigt.“

    Erst später wurden die Anträge geändert, so dass es nunmehr heisst:

    „Maßgeblich sind Ihre Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Antragsstellung. Vermögenswerte sind Ihrem Vermögen jedoch auch zuzurechnen, wenn Sie sie rechtsmissbräuchlich übertragen haben. Dies ist der Fall, wenn Sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile Ihres Vermögen unentgeltlich oder ohne gleichwertigen Gegenleistung an Dritte, insbesondere Ihre Eltern oder andere Verwandte, übertragen haben.“

    Mein Anwalt meint nun, dass ich im Ergebnis mich nicht strafbar gemacht hätte. Eben weil die Anträge damals nur nach dem Vermögen am Stichtag fragten.
    Aber er meinte, dass es sein könne, dass die Staatsanwaltschaft zunächst ermittle.
    Ist das wirklich so? Die Staatsanwaltschaft kann doch nicht ernsthaft gegen mich ermitteln, ich habe doch guten Glaubens beantwortet, was im Antrag gefragt war!!!

    Bitte um Erfahrungsberichte.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Hier hat sich mal ein Rechtsanwalt zur "rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung" geäußert:

    http://www.anwaltkaiser.de/bafoeg-be...ertragung.html

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.09.2010
    Beiträge
    2

    Standard Neues vom Anwalt-7.9.2010

    Zur Rechtsmißbräuchlichen Vermögensübetragung siehe aktuell:DEREFER

+ Antworten

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein