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Thema: Freistellungsauftrag oder erhaltene Zinsen/Dividenden relevant?

  1. #1
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    Standard Freistellungsauftrag oder erhaltene Zinsen/Dividenden relevant?

    Hallo zusammen,

    ich schlage mich derzeit mit der Vermögensanrechnung beim BAföG herum. Dazu eine grundsätzliche Frage, die ich mir bisher nicht selbst beantworten konnte, weil die Begrifflichkeiten mitunter sehr durcheinander gewürfelt werden.
    Verstanden habe ich, dass das BAföG-Amt vom Amt für Steuern Informationen beantragt. Oft ist nun von Freistellungsauftrag die Rede. Ist die grundsätzliche Höhe des beantragten Freistellungsauftrages gemeint oder der tatsächlich genutzte Anteil - also die konkreten Zinsen oder Dividenden, die ich bekommen habe?

    Ich frage nur, weil ich bei einem Depot und einem Tagesgeldkonto zusammen einen Freistellungsauftrag von 500€ erteilt habe. Schlichtweg damit ich mir keine Gedanken mehr darum machen muss. Das, was ich tatsächlich an Zinsen/Dividenden herausbekomme, ist allerdings WESENTLICH darunter.

    Ist also schon der hohe Freistellungsauftrag an sich Grund für das Amt, genauer hinzusehen? Oder ist das völlig schnurz und es wird nur der ausgeschöpfte Freibetrag zu Rate gezogen?

    Danke für eure Hilfe. Hoffe, dass ich bald ein wenig mehr durchblicke...

    Schonny

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    es wird vom Bundesamt für Finanzen nur der tatsächliche ausgeschöpfte Betrag gemeldet

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