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Thema: Bafög trotz "Erbe" - Betrug?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Bafög trotz "Erbe" - Betrug?

    Ich habe mit Geschwistern und einem Elternteil ein Erbe in gesetzl. Erbfolge angetreten, das mir, da ich Bafög beantragen möchte, nun Probleme bereiten könnte. Ich habe theoretisch Geld/Wertpapiere geerbt (über dem Freibetrag). Diese Konten wurden aber von der Bank ohne entsprechende Nachweise auf einen Erben allein überschrieben. Ich weiß, dass das rechtswidrig ist und bei der Nachlasseröffnung wurde auch darauf hingewiesen, aber nichts weiter unternommen, da ich nicht als geldgierig erscheinen oder dem "Alleinerben" Probleme bereiten möchte. Ich habe auch kleine Anteile an Grundstücken geerbt, welche für sich genommen den Freibetrag ebenfalls übersteigen, aber nicht verwertbar sind.
    Muss ich bei einem Erstantrag die Erburkunde vorlegen?
    Auf dem Papier habe ich leider ziemlich viel Geld tatsächlich aber gar keins.
    Kann ich wegen diesen Konten Probleme bekommen?
    Wer haftet, wenn das "illegale" Handeln der Bank auffliegt - Bank, Miterbe oder ich?
    Man kann doch nicht von mir erwarten, dass ich meine eigene Familie verklage, oder?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Du wirst in jedem Forum in dem Du diese Frage postest die gleiche Antwort bekommen.

    Ja Du musst den Erbschein vorlegen. Falls nicht ist das Sozialbetrug.
    Das Dir zustehende Geld ist als *sonstige Forderung und Recht* einzutragen

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Danke für die Antwort. Wird also nichts werden mit Bafög - da hab ich wohl auf ganzer Linie Pech gehabt, denn ausschlagen kann ich jetzt auch nicht mehr, und bisher hat der Mist nur Geld gekostet. Zumindest muss ich mir jetzt nicht mehr den Kopf darüber zerbrechen

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