Hallo!
Ich möchte bzw. muss in den nächsten Wochen einen Bildungskredit beantragen, erstaunlicherweise sind alle komplizierten Fragen bereits geklärt und lediglich EINE Sache verstehe ich einfach nicht.
Schaut Euch mal folgendes an:
Den Bildungskredit können volljährige Schüler erhalten, die
* bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen, oder
* einen berufsqualifizierenden Abschluss mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden
* Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluss, der den Auszubildenden zur Aufnahme einer Berufstätigkeit befähigt.
Was bedeutet das?
Ich habe die letzten Jahre mit mittlerer Reife in der Tasche gearbeitet, habe aber keine Ausbildung.
Jedoch ist der Besuch einer Schule doch auch eine Ausbildung.
Was bitteschön bedeutet "berufsqualifizierter Abschluss"?
Ein Abschluss, in dem Fall ein Schulabschluss, der mir die Möglichkeit gibt, überhaupt eine Ausbildung anfangen zu können?
Oder bedeutet es, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden sein muss?
Fragen über Fragen... Leider.
Aber ich bin mir sicher, dass einer von Euch was weiss.
DANKE!
Geändert von Pikary (29.09.2008 um 00:19 Uhr)
ist das dein ernst oder ist das hier ein "verschaukeln"???Zitat von valkirye
mal im ernst, wenn du dir den satz durchliest (meinetwegen auch mehrmals)...welche frage bleibt da noch offen???
Hallo,
ich habe mich auch bezüglich eines Bildungskredits kundig gemacht, direkt über Kontaktdaten, die auf der homepage angegeben waren.
Aussage; Ein Bildungskredit gibt es NICHT im ersten Jahr.
Ähnliche Situation auch bei uns (Sachsen): Unser Sohn (18) ist in Erstausbildung (Schulisch); von uns zu Hause weggezogen, da Entfernung zu weit; Einkommen so, dass BAFÖG Förderung möglich wäre;BAFÖG Bearbeiterin avisierte bereits mündlich, dass keine Förderung erfolgt, (schriftli. Ablehnung steht noch aus) Wohngeld gem. Vorgespräch im Wohnamt wird abgelehnt, da kein Einkommen erzielt wird (außer klar das KiGe von uns, und derzeit natürlich die Miete von 219,00€), BAB ist nicht möglich, da von den Praxispartnern keine Lehrlingsunterstützung gezahlt wird (gemäß Auskunft Arbeitsagentur)....
Ich weiß auch nicht weiter - wir können als Eltern den Jungen nur unterstützen,wenn wir einen Privatkredit aufnehmen - aber das kann doch nicht die Lösung sein, wenn Kinder ihren Weg machen wollen und eben nicht "Harzer" werden wollen??? Weiß jemand von den "Erfahrenen" hier im Forum noch einen Rat?
Einspruch, wenn die Ablehnung vorliegt?
Wir haben eine ähnliche Situation bei unserer großen Tochter schon mal durch und fragen uns, wo denn die Bildungschancen für die Jugend bleiben?
Vielleicht hat ja jemand noch einen guten Tipp für mich.
@kljacha -->
ich verstehe zwar, daß Du frustiert bist, wenn Du schreibst
Allerdings hilft mir zumindest Deine Schilderung des Problemes nicht unbedingt weiter. Du hast zwar in Sachen Sohn alle möglichen Ämter angesprochen (die teilweise nun auch wirklich nicht für ihn zuständig sind), aber leider kaum etwas über die Ausbildung selbst - zumal ich eigentlich auch nicht den Zusammenhang mit der eigentlichen Frage in diesem Thread nicht verstehe.wo denn die Bildungschancen für die Jugend bleiben?
Also:
wie alt ist Dein Sohn? Um was für eine Schulart handelt es sich? Wie lange braucht Dein Sohn vom Elternhaushalt zum Ausbildungsort? Ist die Ausbildung auch vor Ort (also Stadt oder Landkreis) möglich? Lebt Dein Sohn allein?
Ansonsten:
Die eigentliche Frage in diesem Thread verstehe ich auch nicht. valkirye selbst zitiert die Bedingungen für einen Bildungskredit, um sich sofort dabei selbst zu disqualifizieren - bei einem normalen Schulöabschluß hätte er den Widerspruch in seiner Frage selbst erkennen müssen.
Manchmal kann ich nur noch den Kopf schütteln...
Gruß!
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