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Thema: Auslandspraktikum-Verwirrung

  1. #1
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    Standard Auslandspraktikum-Verwirrung

    Hallo Leute,

    möchte demnächst ein Auslandspraktikum beginnen. Hab mich auch schon bei geeignete Agenturen infromiert, die solche Stellen vermitteln.

    Nun zu meiner Frage: Kann ich trotz - nicht bestätigtem Praktikumsplatz - einen Antrag stellen?

    Die Agenturen brauchen eine Weile bis Sie eine geeignete Stelle finden. Und ich kann mir so ein Praktikum nur leisten, wenn ich sicher sein kann, dass ich den Kredit bekomme. Vorher brauche ich mich bei den Agenturen nicht melden....

    Was ist richtig?

    Erst Antrag dann Praktikumsplatz oder erst PRaktikumsplatz dann Antrag?


    Hier der Auzug aus dem Antrag....


    Bescheinigung über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung).


    Vielen Dank schon mal im Voraus,

    .....

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    den entsprechenden Antrag kannst du erst mit einem Praktikumsplatz stellen bzw. wird ein solcher Antrag erst ab dann überhaupt bearbeitet.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich mein, ich bin ja ein immatrikulierter Student, da muß ich doch ich nicht unbedingt erwähnen, dass ich das Geld explizit für ein Praktikum brauche, sondern für das Studium an sich!?

    Was meint Ihr ?

    Gruss

    sanane

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    damit würdest Du versuchen, Dir die Förderung zu erschleichen - denkbar ungünstigste Voraussetzungen und eine Betrugshandlung....

    Gruß!

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