Hallo Forum!
Ich habe eine Frage zu meinem BaföG Bescheid, und konnte die Antwort selber nicht finden.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgende Situation:
Gegen meinen Bescheid von 2008 musste ich damals Wderspruch einlegen, da der Einkommensbescheid 2006 meiner Eltern fehlerhaft war. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit dem Finanzamt ist dieser nun korrigiert, und wurde bereits dem BaföG Amt weitergeleitet. Dieses hat nun alles neu berechnet und einen Bescheid für 2008 erlassen - soweit so gut.
Bei der Kontrolle des Becheides musste ich feststellen, dass ich damals vergass die Nebenkosten anzugeben. Meine Miete ist daher deutlich zu gering.
Meine Frage ist nun, ob ich auch jetzt noch die Nebenkosten nachreichen kann? Immerhin läuft ja die einmonats Frist noch, der Bescheid ist erst seit einer Woche da.
Jemand ne Idee?
Vielen Dank schonmal!
Lg
Nein, keine Chance!
Es bestand ein Vorbehalt und Grund für eine Neuberechnung aufgrund des geändert Steuerbescheides.
Widerspruch wäre nur noch gegen die Einkommensfestsetzung möglich.
Irgendwelche versäumte Änderungsanzeigen werden nicht berücksichtigt.
Nachzulesen wäre das u. a. im SGB X und § 53 BAföG.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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