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Thema: Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

    Hallo zusammen!

    Folgendes: Ich habe vor Kurzem meinen Folgeantrag gestellt und da angegeben, dass meine Schwester nun nicht mehr wie beim Antrag zuvor Au Pair macht, sondern zurück bei meinen Eltern wohnt und ein Studium aufgenommen hat. Eine Studienbescheinigung von ihr konnte ich noch nicht einreichen, da sie noch nicht immatrikuliert war. Stattdessen sollte ich den Bescheid der Uni über die Zuteilung der Studienplätze an sie kopieren und die Bescheinigung nachreichen. Bevor ich das tun konnte kam jedoch schon der Nullbescheid. Ich stellte fest, dass meine Schwester vollkommen aus den Berechnungen herausgelassen worden war und ich daher kein Bafög kriege. Ich suchte daraufhin meine Sachbearbeiterin auf, gab bei der Gelegenheit die Studienbescheinigung ab und sie sagte mir, dass nun ein neuer Bescheid kommen würde. Das war vor mittlerweile fast einem Monat. In zwei Tagen läuft die Widerspruchsfrist aus, ist es nötig, dass ich sowas wie vorläufigen Widerspruch einlege? Die Dame vom Bafög-Amt meinte das wäre nicht nötig, "da sich ja nichts geändert habe an der Sachlage", was auch immer das heissen mag, trotzdem würde ich gern eure Meinung hören und auf Nummer sicher gehen.

    Vielen Dank!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

    Mündlich getroffene Vereinbarungen haben im Amtswesen leider keine Bedeutung. Leg Widerspruch gegen den Bescheid ein, so lange die Frist noch nicht ausgelaufen ist. Eine Begründung musst du zur Wahrung der Frist nicht nennen, Hauptsache das Widerspruchsverfahren ist erst einmal offen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

    Mach es Dir ganz einfach....

    Deine Eltern sollen formlos den Freibetrag für ihre Tochter (Deine Schwester) beantragen und die Schul/Semesterbescheinigung beifügen.
    Es handelt sich hierbei um eine "Änderungsanzeige gem. § 53 BAföG" und wird - zugunsten des Auszubildenden - rückwirkend bis zu drei Monate berücksichtigt.
    Der Antrag muß zumind. von einem Elternteil unterschrieben sein, weil nur die Eltern - rein rechlich - Freibeträge von ihrem Einkommen beantragen können.

    Widerspruch einlegen... ist nicht so genial. Denn Widerspruch bedeutet: "Verwaltung, du hast einen Fehler gemacht".
    Und das ist hier nicht der Fall; eine Änderungsanzeige ist viel humaner... und führt zum gleichen Ergebnis!

  4. #4
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Mach es Dir ganz einfach....

    ....
    Der Antrag muß zumind. von einem Elternteil unterschrieben sein, weil nur die Eltern - rein rechlich - Freibeträge von ihrem Einkommen beantragen können.

    Widerspruch einlegen... ist nicht so genial. Denn Widerspruch bedeutet: "Verwaltung, du hast einen Fehler gemacht".
    Und das ist hier nicht der Fall; eine Änderungsanzeige ist viel humaner... und führt zum gleichen Ergebnis!
    Geht es hier um einen Freibetrag oder um die hälftige Anrechnung?

    Mach einen Widerspruch, wie Pikary dass bereits empfohlen hat.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    409

    Standard AW: Schwester vergessen - Widerspruch nötig?

    Hallo DMS...

    Deinen Einwand verstehe ich nicht.
    Der "weitere hälftige Freibetrag" muß seit langer Zeit nicht mehr gesondert beantragt werden; er wird automatisch berücksichtigt.

    Und wenn z. B. ein Freibetrag vergessen wurde, dann ist der Widerspruch derfalsche Weg; eine Änderungsanzeige wäre korrekt!
    Es wird doch auch kein Widerspruch gegen den BAföG-bescheid eingelgt, wenn sich die Wohnsituation geändert hat (vorher: bei den Eltern, neu: nicht bei den Eltern).
    Also, auch hier eine Änderungsanzeige!

    Ein gutes Wochenende wünscht Euch
    fj

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