Ich bin total verzweifelt - studiere im 4. Semester Angl. und Amerikanistik auf master und hätte im Sommer Zwischenprüfung gehabt. Da hatte im Juni mein allerbester Freund einen schweren Unfall mit Hirnverletzungen (liegt noch im Koma) und meine heißgeliebte Oma starb im Juli am Herzinfarkt. Sie wurde noch operiert,a ber am Ende hat es nicht gereicht. Nachdem wir ufgrund der Pflegesituation im Krankenhaus nahmittags die Tabletten der Oma im Bett fanden, waren wir ständig an ihrer Seite (ca. 3Wochen). Meine Mutter ist selbst EU-Renterin und entsprechend schnell an ihre Grenzen gelangt. Ich war fix und fertig und wurde am 1.6-30.7. krankgesschrieben. Während dieser Höllenzeit hätte ich also unmöglich Zwischenprüfung machen könne-die will ich jetzt halt im 5. Sem. machen. Auf dem Amt wurde mir geraten, eine Urlaubssemester einzureichen(rückwirkend) augrund der Situation wurde dies auch bewilligt. Wie geht das jetzt aber mit dem Bafög weiter? Ich habe ja eigentlich durchstudiert bis zum 1.6. , muss ich jetzt trotzdem das ganze Geld zurückzahlen oder nur ab 1.6.? Gilt das Rückzahlen auch wenn ich nicht mehr als 3 Monate krank war? Aufgrund er hohen Beerdigungskosten sind wir jetzt schon weit über unsere Verhätlnisse belastet und jetzt fehlt auch noch das Bafög und die Rückzahlung- ich weiß garnischt, wie das weitergehen soll... Bitte versucht mir zu helfen, will auf jeden Fall fertig studieren, habe aber Angst, wie ich wo agieren soll.. liebe grüße an alle weazel 21
So wie ich das sehe, wird sich die Rückzahlung auf den Zeitraum belaufen, für den du das Urlaubssemester beantragt hast. Wenn du dann wieder anfängst zu studieren, solltest du schnellstmöglich den Leistungsnachweis nachholen, damit die BAföG Leistungen weiter fließen.
Kannst Du von Eurem Hausarzt, der die ganze Problematik erlebthat, eine Bescheinigung erhalten welche aussagt, daß Du im verg. Semester nur "bedingt studierfähig" warst und ernstste psychische Probleme hattest/hast?
Danach solltest Du beim STW einen Antrag auf die "verspätete Vorlage des Leistungsnachweises gem. § 48 Abs. 2 BAföG stellen.
Und in der Begründung zu diesem Antrag aufliesten, welche Sudienleistungen Du in den vier Studiensemestern erreicht hast und welche Leistungen Dir für einen positiven Leistungsnachweis noch fehlen. Weiterhin solltest Du darauf hinweisen, daß Du die fehlenden Leistungen tatsächlich im fünten Semester nachholen kannst (und wirst).
Das bedeutert, daß Du tatsächlich - bis zur Unglücksserie - ordentich studiert hast.
Begründung mit Hinweis auf die schlechte finanzielle Lage u.s.w. werden beim BAgöG nicht berücksichtigt.
Erspare Dir entsprechende Schreibarbeit
Ein Urlaubssemester ist unsinnig, weil Du in der Zeit in der Kneipe arbeiten darfst, aber an keine Prüfungen etc. teilehmen kannst! Während eines Urlaubs / Krankheitssemester hast Du keinen "Studentenstatus".
Beim Urlaubssemester wäre das BAföG für das ganze Semester zurückzuzahlen.Doch i. d. Regel lassen sich die Hochschulen auf eine "rückwirkende Beurlaubung" nicht ein.
Beim Krankheitssemester (auch rückwirkend) gibt es besondere Reglungen, sieh z. B. § 15 Abs. 2a.a VwV: "Der Monat, in den der Beginn des die Ausbildung hindernden Ereignisses fällt, wird bei der 3-Monats-Frist mitgezählt."
Doch ob die Gründe (nur mit Attest), wie der Unfall Deines Freundes unddie damit verbundene psychische BElastung (Burnout??) und der Sterbefall in der Familie für eine postive Entscheidung ausreichen, hat das Studentenwerk zu entscheiden.
Doch... ein Versuch ist es immer wert, oder?
Du kannst doch nur gewinnen!![]()
Vielen herzlichen Dank erstmal - wir sind völlig fertig - da tut es gut, eine liebe Antwort zu erhalten - werde mich sofort dransetzen und posten, wenn ich Nachricht habe - danke vielmals und einen schönen Abend noch
weazel21:
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