Hi Leute,
ich beginne nun bald mein Studium und habe ein Problem. Ich weiß nicht, ob oder wie ich eine Tatsache genau angeben muss.
Ich lebe nun seit meinem 6. Lebensjahr bei einer mit mir nicht verwandten Frau. Es gab nie eine offizielle Pflegschaft, sondern diese Frau hatte von Anfang an eine rechtliche Vollmacht von meiner richtigen Mutter, die bis zu meinem 18. Lebensjahr die Vormundschaft innehielt.
Nun lebe ich immer noch bei dieser Frau. Die Frage ist nun, ob ich diese Tatsache als Bedarfsgemeinschaft in meinen Bafögbescheid mit einfliesen muss oder reicht es, wenn ich nur angebe, dass 2 Personen in meiner Unterkunft wohnen?
Hallo Mysterios,
das "BAföG" kennst so etwas wie eine Bedarfsgemeinschaft nicht, dieser Begriff stammt eher aus der Riege von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.
Im Sinne von BAföG hast du mit der Frau, bei der du lebst, nichts zu tun. Auch das Einkommen der Frau hat keine Relevanz für dein BAföG.
LG
Tinchen
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