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Thema: Rückforderung beim Übergang zum Master?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Rückforderung beim Übergang zum Master?

    Hallo alle miteinander,

    ich schildere zunächst meine Situation.
    Ich habe im für mein Bachelor Bafög erhalten und im Oktober 2010 mein Masterstudium an der gleichen Universität begonnen und mein alter Bewilligungszeitraum lief bis September 2010.
    Ich habe meine Bachelorarbeit im Oktober 2010 abgegeben und diesbezüglich auch einen Antrag auf hochschulbedingte Verzögerung gestellt.
    Ich habe dann im November eine Rückzahlung für Oktober 2010 bekommen und jetzt eine Rückzahlung für November bis Januar und das Bafög für Februar bekommen.
    Auf dem Bescheid steht aber nun mit drauf, dass eine Rückforderung für einen Monat verrechnet wird.
    Ich verstehe nicht so ganz weshalb man eine Rückforderung zur Debatte steht, da ich ja am 01.10.2010 mein Masterstudium begonnen habe und wegen der Abgabe der Bachelorarbeit, die ja im Oktober war den Antrag auf hochschulbedingte Verzögerung gestellt.
    Mir wurde ja auch Bafög von November bis jetzt Februar bezahlt, also haben sie aktuell ja noch nichts verrechnet, kann ich dann wohl damit rechnen, dass ich z.B. kein Bafög für März bekomme, oder kann es sein, dass es ein Fehler ist, bzw. der Bescheid überholt ist?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte womit ich zu rechnen habe.
    Vielen Dank schon mal!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    405

    Standard

    Ohne den Bescheid gesehen zu haben tue ich mich mit einer Antwort schwer.

    Ruf doch einfach mal im BAfäG Amt an und lass es Dir erklären.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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