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Thema: Anrechnung Unterhalt für Geschwister

  1. #1
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    Standard Anrechnung Unterhalt für Geschwister

    Im BaföG Bescheid meiner Tochter wurde der Unterhalt, den ich als Vater für Ihre 2 Geschwister zahle nur mit 485,-- EUR berücksichtigt, obwohl ich viel mehr zahlen muss.
    Ist das ein Fehler, oder wieder mal eine staatliche Diskiminierung der Unterhaltszahler, indem man die Beträge die man lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat einfach ignoriert um die Zahl der BaföG -Empfänger wegen eines "angeblich" zu hohen Einkommens der Eltern zu dezimieren. d.h. mein Einkommen wurde "falsch" hochgerechnet, damit meine Tocher kein BaföG bekommt.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    siehe § 25 Abs. 3 Nr. 2.BAföG
    Es gibt für Kinder einen Freibetrag in Höhe von 485,00 €. Also alles richtig.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  3. #3
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    Habe nachgesehen lt. § 25 Abs. 3 Nr. 2.BAföG sind das 485,-- €/Person. Da ich 2 weitere Kinder habe, müsste der Freibetrag als 2 X gerechnet werden. Die Berechnung ist also falsch,
    weil der Freibetrag für das 2. Kind auch mir und nicht meiner Ex-Frau zugeschlagen werden muss. Meine Ex-Frau fällt ja raus, weil Sie zu geringes Einkommen hat und ich ja auch Unterhalt für die beiden weiteren Geschwister bezahle. Aus dem Bescheid ist auch nicht ersichtlich, dass der 2. Freibetrag meiner Ex-Frau zugeschlagen wurde. Die 485,-- EUR für das 2. Kind tauchen einfach nicht auf.

  4. #4
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    Hat das 2. Kind vielleicht Einkommen?
    Aber bei 2 Kindern werden je hälftige Freibeträge auf die Eltern aufgeteilt. Also jeder Elternteil 485,00.
    Wieviele Kind sind denn nun vorhanden? Insgsamt 2 oder 4? Sind die Kinder alle in der Einkommenserklärung angegeben und evtl. auch mit entsprechenden Nachweisen über Schule oder Lehre?
    Gruss Sandy

    .................................................
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  5. #5
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    Also insgesamt sind es drei Kinder. (1 Studentin und 2 Schüler ohne Einkommen) Die 2 Schüler sind in der Einkommenserklärung mit Schule etc. angegeben. Der 2. Freibetrag kann nicht der Mutter zugeschlagen werden, weil die wegen des zu geringen Einkommens aus der Berechnung herausfällt. (Anrechenbares Einkommen der Mutter lt. Bescheid: 0,-- €)

    Es tauchen aber nur 1 X 485,-- EUR bei mir auf, bei der Mutter taucht dieser Freibetrag nicht auf.

    Wenn ich diese Daten in den Bafög Rechner eingebe, werden 2 Freibeträge berücksichtigt und meine Tochter erhält Bafög. Nach der Berechnung mit nur einem Freibetrag erhält sie kein Bafög, wie im Bescheid genannt.

  6. #6
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    Dann würde ich am Montag mal mit dem Amt sprechen, vielleicht haben die ja ein Kind "vergessen".
    Habt ihr Schulbescheinigungen vorgelegt? Für Schüler ab Klasse 10 müssen die vorgelegt werden, ansonsten kann es sein, dass das Amt dieses Kind nicht berücksichtigt.
    Gruss Sandy

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  7. #7
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    Wir werden dann mal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und die Schulbescheinigung nachreichen. Komisch ist, dass das BaföG Amt andere Bescheinigungen nachgefordert haben, aber die Schulbescheinigung für die 16jährige nicht. Gehört wohl zut Taktik des Amtes.

  8. #8
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    Sowas kann auch schon mal vergessen werden, darf aber eigentlich nicht. Vielleicht hilft ja auch schon ein kleiner Anruf und das Nachreichen der Schulbescheinigung und es wird korregiert ...
    Gruss Sandy

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