Hallo, ich habe jetzt zum ersten Mal einen Bafögantrag gestellt, habe zuvor auch schon mal längere Zeit studiert und dann krankheitsbedingt aufgehört, gezwungenermaßen sozusagen. Jetzt gehts mir wieder besser und ich möchte gerne nochmal studieren. Ich habe noch nie Bafög erhalten, wie lange und werde ich überhaupt noch gefördert? Wie ist das mit der Förderungsdauer, wird das daran gemessen, ob man noch nie Bafög bekommen hat oder wie lange man schon mal studiert hat auch ohne Bafög? Wie funktioniert das? Wäre nett, wenn mich jmd. allgemein aufklären könnte.
Wie lange hast du studiert?
Und kannst du aufgrund deiner Krankheit das erste Studium nicht weiterführen?
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Deine Fragen wurden doch schon beantwortet
Elternunabhängiges Bafög?
BAföG
http://www.bafoeg.bmbf.de
* Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
* Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
* Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
* Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.
Hallo, ne noch nicht ganz, ich würde gerne wissen, wie lange ich gefördert werde, wenn der Antrag bewilligt werden würde, wieviel Semester?
Ob Du bei den zuerst duchgeführten Studienzeiten BAföG beantragt oder erhalten hast ist unerheblich. Es zählt nur, ob die angefangenen bzw. abgebrochenen Studiengänge dem Grunde nach förderungsfähig waren.
Zur Förderungshöchstdauer findest Du hier Hinweise und weitere Informationen BAföG Förderungsdauer - Wie lange wird BAföG gewährt?
Die Entscheidung über eine Förderung trifft das für dich zuständige BAföG Amt.
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Kann es auch sein, wenn ich Bafög berechtigt bin, dass doch das Einkommen meiner Eltern angerchnet werden, trotz dass ich schon 32 Jahre alt bin? Wie ist denn die Höchstgrenze beim Einkommen, dass man kein Bafög bekommt? Und wenn meine Eltern nicht ein weiteres Studium unterstützen wollen, und ich sie auch nicht zwingen will, was kann ich dann machen? Gibt es da Mittel hinsichtlich Bafög?
Bei Ausbildungsbeginn und Vollendung des 30 Lj. Elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG
§ 11 BAföG Gesetz - Umfang der Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
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Mein Ausbildungsbeginn war vor meinem 30. Lebensjahr, das andere Studium begann ich schon vorher. Nur bin ich jetzt über 30 Jahre alt. Das hat mir auch das Bafögamt im ersten Schreiben geschrieben, dass dies nicht auf mich zutrifft. Ich würde nur elternunabhänigige Förderung bekommen, wenn ich wohl mehrer Jahre gearbeitet habe.
Könnte es dann sein, dass das Einkommen meiner Eltern dazugerechnet wird? Wie ist das eigentlich, wenn man verheiratet ist, trifft zwar nicht auf mich zu, aber ist es dann so, dass das Einkommen des Ehepartners nur berücksichtigt wird und nicht mehr der Eltern?
Siehe § 11 Abs. 2 BAföG
§ 11 BAföG Gesetz - Umfang der Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
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Danke, und was mache ich, wenn meine Eltern mich laut Bafögamt überstützen sollten, dies aber nicht tun bzw. nicht wollen? Kann man im Formular irgendwo ankreuzen, dass die Eltern nicht mehr unterstützen wollen, sich weigern?
Dann stellst Du einen Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAfoG.
Das BAföG Amt wird dann ggf. deine Eltern auf Unterhalt verklagen.
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