Guten Abend,
ich finde im Bafög Gesetz dazu keine explizite Regelung (sollte ich mich verkuckt haben freu ich mich aber über einen entsprechenden Verweis auf den Paragraphen), daher hier;
bei mir wurde eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer aufgrund von Krankheit anerkannt. Verschiebt sich dadurch aber auch der Beginn der Bankdarlehensphase?
MfG
Anmerkung; Es gab im vergangenen Jahr mehrere Bescheide und einen längeren Streit zwischen mir und dem Amt.
Im Schreiben vom 10.04.2010 heißt es:"Aufgrund des Kranlkheitsausfalls vom 03.12-2009 bis 09.03.2010 haben wir Ihre Förderungshöchstdauer gemäß § 15, Abs. 3 Nr. 1) um 3 Monate verlängert-.Die Bankdarlehensphase verschiebt sich ebenfalls um 3 Monate."
Im Bescheid vom 10.06.2010 heißt es: "....erhalten Sie ab 10/2010 die Förderung in Form eines Bankdarlehens." Sowie "Über die Fördeurngshöchstauer hinaus, also ab 10/2011 kann ihnen Ausbildungsförderung (halb Zuschuss, halb Darlehen) für mindestens 3 Monate gewährt werden."
Im (engültigen) Bescheid vom 26.07.2010 steht:
"Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen können wir für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus Förderung leisten. (Auf Antrag)."
und
"Nichtsdestotrotz steht Ihnen nach Maßgabe des BAföG für die letzten beiden Semester vor Ende der Förerungshöchtdauer (10/2010-9/2011) Ausbildungsförderung nur in Form eins vollverzinslichen Bankdarlehens zur Verfügung. Bitte stellen Sie hierfür schnellstmöglich Antrag."
Die Bankdarlehensphase wollte ich nicht um hab zurückgeschrieben dass ich das nicht will, aber die Förderung über die Höchstdauer hinaus beantrage (gemäß deren Schreiben vom 10.04 und 10.06). Seit 10 / 2010 kommt jetzt aber kein BAföG mehr.
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