Hallo, ich bin momentan ein wenig verwirrt seit mein Bafög-Bescheid bei mir eingegangen ist.
Vorweg zu meiner Person, ich habe erst meinen Realschulabschluss gemacht, dann eine Ausbildung abgeschlossen, dann mein Fachabitur nachgemacht und habe nun angefang zu studieren.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltsverpflichtet weil ich ja schon eine Ausbildung habe und sie, da ich mein Abitur nach meiner Ausbildung gemacht habe, nicht damit rechnen konnten, dass ich noch studieren gehe.
Nun steht in meinem Bafög-Bescheid ich hätte einen Anspruch von 320Euro meinem Vater gegenüber, also er müsse 320Euro zu meiner Grundsicherung beitrage. Dieser zahlt diesen Betrag jedoch nicht.
Ich wundere mich ein bischen das dort steht ich hätte Anspruch auf Geld von meinem Vater, wo der doch gar nicht mehr Unterhaltsverpflichtet ist. Elternunabhängiges Bafög kann ich jedoch auch nicht beantragen.
Ich habe ja anscheinend generell Anspruch auf Bafög, sonst hätten sie sich doch nicht die Mühe gemacht und das ausgerechnet, sondern geschrieben ich hätte dem Grunde nach kein Anspruch, ich habe aber nur der Höhe nach keinen Anspruch.
Mir wurde nun beim Bafög-Amt gesagt ich solle einen Antrag auf Vorrausleistung stellen und dann würde sich das Amt das Geld von meinem Vater wiederholen, was passiert denn nun wenn die festellen, dass mein Vater gar keinen Unterhalt mehr zahlen muss?
Ich geheneben meinem Studium auch arbeiten, nur reicht das leider hinten und vorne nicht...
Versteht einer mein Gedankenproblem, und kann mir weiterhelfen?
Danke
mareike
Die BAföG-Berechnung begründet keinen Unterhaltsanspruch.
BAföG und Unterhaltsrecht sind unabhängige Gebiete.
Dem Rat solltest du folgen.
In Fällen, in denen die Eltern keinen Unterhalt leisten, ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen sie offensichtlich nicht besteht und auch nicht lediglich wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern verneint wird, soll in Bewilligungszeiträumen, die einer Vorausleistungsgewährung nachfolgen, anstelle von Vorausleistung Ausbildungsförderung analog § 11 Abs. 2 a ohne Anrechnung von Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils geleistet werden.
Danke für deine Antwort, verstehe ich das richtig?
Dann bekomme ich "elternunabhängiges" Bafög weil meine Eltern nicht Unterhaltspflichtig sind, warum wird das denn nicht gleich so gerechnet?
Gruß
Mareike
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