hallo
ich bin schüler &
habe gestern mein bafög bescheid bekommen aber verstehe das alles nicht so genau irgendwie...
ich hoffe ihr könnt mir helfen und zwar
Förderungsbetrag zuschuß: 55€ - Gesamt 55€
Festsetzung des monatlichen bedarfs: grund-gesamt 212€
Festsetzung des monatlichem amgerechneten einkommen und vermögens Eltern 157,43€ - Gesamt 157,43
Abrechnung der Förderungsleistung 09.10 - 10.10. Nachzahlung 110€
dann aber steht ganz unten
Festsetzung des monatlichen zahlungsbetrages
Förderungsbetrag Nachzahlung verbl. Zahlbetrag
11.10.-11.10. 55€ 110€ 165€
12.10.-07.11. 55€ 0€ 55€
Wieviel bekomm ich jetzt monatlich? so wie ich das verstehe bekomm ich monatlich nur 55€ und im november wegen september nachzahlung 165.. wieso dann aber 110€ nachzahlung wenn ich nur 55 monatlich bekomme?
irgendwie ist da was falsch denn ich habe am donnerstag 165 euro bekommen.. also kann ichs mir nur erklären das ich 165€ im monat bekomme und 110 von september als nachzahlung im nächsten monat noch dazu kommen.. aber was sind dann diese 55€... alles sehr kompliziert.. ich hoffe ihr könnt mich da aufklären
monatlich 55 Euro
Sep 55
Okt 55
Nov 55
Summe (3x 55) = 165 EURO Zahlung für Sep. bis Nov.
oder anders herum
im November wird gezahlt
für November 55 Euro, sowie eine Nachzahlung für September und Oktober von jeweils 55 Euro
ab Dezember werden monatlich 55 Euro gezahlt
ups da war jemand schneller
na toll..
mit 55 euro kann ich nichts anfangen..
gibt es irgendeine möglichkeit mehr zu bekommen?
vielleicht gibt es ja noch irgendeine andere hilfe..
wie ist es eigentlich wenn ich von zuhause ausziehe?
ich bin 20 jahre alt und schüler und meine eltern sind ja bis 25 jahr unterhaltspflichtig.. kann ich ohne angaben von grund in ne kleine wohnung ziehen die ich bezahlt bekomme..
und bekomm ich dann noch nebenbei hilfe?wenn ja wieviel?
hab nachgelesen aber jeder schreibt irgendwie was anderes
Vorrangig sind deine Eltern unterhaltspflichtig.
Kein zwingt dich es anzunehmen. Es gibt, außer Unterhalt von den Eltern und Kindergeld, auch nichts anderes.
Ein Auszug ändert nichts an der Unterhaltspflicht deiner Eltern. Da sie deinen Auszug finanzieren müssten, bist du auf ihre Zustimmung angewiesen. Sie können entscheiden, ob sie dir Unterhalt in Form von freier Unterkunft und Verpflegung stellen oder Barunterhalt zahlen.
§ 1612 BGB: Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.
Das du aufgrund der Entferung zur Schule ausziehen musst, schließe ich mal aus. Immerhin pendelst du ja seit 2 Monaten.
Falls deine Eltern dem Umzug zustimmen: Dein Unterhaltsbedarf, inklusive Kindergeld und Schüler-BAföG, betrüge in dem Fall 640 €. Davon müsstest du alles bezahlen.
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