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Thema: Frage zu der Einkommensart meines Vaters

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Frage zu der Einkommensart meines Vaters

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der Einkommensart meines Vaters. Mein Vater hat Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Bei dem BAföG Rechner gibt es aber nur folgende Einkommensarten:
    Arbeitnehmer oder Auszubildender
    Beamter oder Rentner mit Anspruch auf Alterssicherung aus früherer Beschäftigung
    Selbständiger oder nur 400-Euro-Job
    im Ruhestand (keine Renten-/Pensionsansprüche und nicht erwerbstätig)
    Arbeitslos / nicht erwerbstätig

    Zu welcher Einkommensart gehört das Einkommen meines Vaters?

    Meiner Meinung nach müsste es zu Selbstständiger Arbeit gehören, jedoch hat er bei einem Einkommen von 3.233€ Sozialabzüge von nur -417,06€. Bei Selbstständiger Arbeit hätte er Sozialabzüge von -1.137€.

    Weitere Frage: Ich wohne in einer Wohnung aus der mein Vater sein Einkommen herzielt. Deshalb zahle ich auch volle Miete. Ist es korrekt, dass das BAföG-Amt mir keinen Wohnungszuschuss gewähren kann, weil die Wohnung im Besitz meines Vaters ist? Würde er mir die Wohnung kostenlos zur Verfügung stellen, hat er natürlich weniger Einkommen. Deshalb verstehe ich den Sinn dahinter nicht und würde gern aufgeklärt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dominik

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard

    Zitat Zitat von IceFire Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der Einkommensart meines Vaters. Mein Vater hat Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Bei dem BAföG Rechner gibt es aber nur folgende Einkommensarten:
    Arbeitnehmer oder Auszubildender
    Beamter oder Rentner mit Anspruch auf Alterssicherung aus früherer Beschäftigung
    Selbständiger oder nur 400-Euro-Job
    im Ruhestand (keine Renten-/Pensionsansprüche und nicht erwerbstätig)
    Arbeitslos / nicht erwerbstätig

    Zu welcher Einkommensart gehört das Einkommen meines Vaters?
    Der erste Punkt von deiner obigen Aufzählung, zu welcher dein Vater zuzuordnen ist, ist der fürdie Berechnung zugrunde zulegende.
    Hinweis: es handelt sich hierbei um eine pauschlierte Berechnung.

    Beispiel:
    Vater arbeitet irgendwo als Hausmeister und hat einkünfte als Arbeitnehmer
    Vater hat weiterhin noch ein Häuschen vermietet.

    Einkommensarten:
    Arbeitnehmer oder Auszubildender
    Beamter oder Rentner mit Anspruch auf Alterssicherung aus früherer Beschäftigung
    Selbständiger oder nur 400-Euro-Job
    im Ruhestand (keine Renten-/Pensionsansprüche und nicht erwerbstätig)
    Arbeitslos / nicht erwerbstätig

    Vater ist als Arbeitnehmer einzustufen im Sinne der pauschalierten Berechnung

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