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Thema: Fehlerhafter Bescheid - Einspruch - Fristen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    07.10.2010
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    1

    Standard Fehlerhafter Bescheid - Einspruch - Fristen

    Ein freundliches Hallo ins Forum,

    ich bin gerade super frustriert:

    Meine 21-jährige Tochter A. studiert seit Sommersemester 2010 in einer bayerischen Stadt (Medizin).

    zwei Jahre nach deren Geburt haben sich ihre Mutter und ich getrennt. Wir waren nie verheiratet.

    Ich verstehe mich mit meiner Tochter bisher sehr gut. Mit deren Mutter habe ich seit Jahren wenig bis gar nichts mehr zu tun.

    Meine Tochter hatte im Frühling in der Unistadt BAföG beantragt.

    Hierfür erhielt sie von mir die nötigen Gehaltsunterlagen (Steuerbescheide von 2007 und 2008) sowie die ausgefüllten Formulare. Da ich seit Anfang Februar 2010 arbeitslos bin, habe ich meiner Tochter zur gleichen Zeit auch einen Änderungsantrag ausgefüllt und mit dem Bescheid über ALG I (ca. 1.540 €) an meine Tochter gegeben.

    Ich habe übrigens eine weitere, studierende Tochter (22 Jahre), die ebenfalls Unterhalt von mir erhält.

    In den letzten Monaten habe ich häufiger bei A. angefragt, ob denn schon ein Bescheid vom BAföG-Amt gekommen sei. Nein.

    Heute habe ich erneut bei A. nachgefragt: Ja, bereits im August sei ein Bescheid bei ihr angekommen:

    Ergebnis: Meine Tochter A. erhält 177 Euro Bafög
    Der Unterhalt der Mutter ist auf 94 € festgelegt worden. Mein Unterhalt für A. auf 276 €. Ich bin fassungslos!


    Die Mutter von A. arbeitet als Sozialpädagogin und verdient laut A. gutes Geld damit. Ich weiß das nicht.

    Ich erhalte ALG I und bezahle für ein weiteres Kind regelmäßig Unterhalt und soll dreimal so viel Unterhalt bezahlen wie A.'s Mutter, die keine weiteren Kinder hat???

    Die Einspruchs- oder Widerspruchsfrist ist abgelaufen, da meine Tochter A. verpennt (oder bewusst versäumt?) hat mich rechtzeitig zu informieren.

    Welche Mittel stehen mir jetzt noch zur Verfügung? Was kann/soll ich jetzt tun?

    Ich bin wie gesagt ohne Arbeit und der Arbeitsmarkt für meinen bisherigen Beruf ist leergefegt. Daher versuche ich gerade, mich mit einem kleinen Geschäft selbstständig zu machen. Ich habe nicht die leiseste Idee, wie ich Unterhalt in der vom BAföG-Amt berechneten Höhe bezahlen soll!

    Viele Grüße

    Bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt!

    Vater 11

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    1.) Habt Ihr einen Antrag auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG (Formblatt 7 http://www.bafoeg.bmbf.de/intern/upl.../bay_fbl_7.pdf) gestellt?

    2. Hast Du deine andere Tochter in der Einkommenserklärung (Formblatt 3) angegeben u. den BAföG Bescheid bzw. die Immatrikulationsbescheiniung beigefügt?

    3. Seit wann erhälst Du ALG I u. hast Du auch die weiteren 2010´er (bis zum ALG I) Einkommensnachweise (einschl. Ek aus der Selbständigkeit) vorgelegt?

    4. deine andere Tochter: hier die Aktualisierung schon beantragt?

    Da der Bescheid bestandskräftig ist, kann nur noch die Aktualisierung helfen. Oder der steinige Weg: Du zahlst keinen Unterhalt, deine Tochter stellt den Vorausleistungsantrag nach § 36 Abs. 1 BAföG, im Klageverfahren beim Familiengericht wird deine UH-Leistungsfähigkeit geprüft.
    § 36 BAföG Gesetz - Vorausleistung von Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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