Hallo!
Hab da mal eine Frage bezüglich der Förderungshöchstdauer. Bei meinem Freund steht auf seinem Bewillungsbescheid 3 Semester. Er studiert aber 8 Semester. Und nun wie es dazu kommt:
Er hat nach seinem Realschulabaschluss eine 3 jährige Ausbildung zum Energieelektroniker gemacht. Danach war er 2 Jahre beim Bund. Anschließend versuchte er am Oberstufenzentrum sein Fachabi nachzuholen, was er aber noch vor beendigung des ersten Schulhalbjahres abbrach, weil er eine Zulassung an der staatlichen Technikerschule bekam. Dort konnte er in 4 Semstern seinen Techniker in Elektrotechnik und seine Fachhochschulreife (also beides zusammen) machen. Er bekam bis zum Abschluss also 5 Semester Schülerbafög. Nachdem er ein Jahr nach erlangen der Abschlüsse vergeblich versucht hat Arbeit zu finden, hat er sich zum Studium für regenerative Energien entschieden. Welches 8 Semester dauert.
Nun die Frage ist es richtig das er nur noch für 3 Semster Bafög bekommt? Da er ja seine Fachhochschulreife erst duch den Techniker bekommen hat. Vorher war es Ihm ja gar nicht möglich zu studieren. Da müßte doch diese Sonderklausel gelten, oder?
Danke für eure Antwort
Habt Ihr denn schon mal beim Amt nachgefragt, warum da nur Semester stehen?
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