Hallo,

kennt irgendjemand eine Klausel die besagt, das man die wohnung während des Studiums für die man Mietzuschuss bekommt, auch nutzen muss um diese anerkannt zu bekommen???

Ist es nun erheblich für das Amt ob ich Miete zahle oder ob ich dort ständig anwesend bin???

Kann das Amt verlangen das ich die Wohnung wegen eines Studiumbedingten Praktikums aufgebe, u danach mir eine neue suche wenn dann wieder Vorlesungen an der Hochschule sind???

Ich dachte eigentlich immer das für das Bafögamt lediglich von Interesse ist ob ich eine eigene Wohnung habe u für diese Miete bezahle, da habe ich mich aber anscheinend getäuscht, oder liegt die Auslegung im Ermessen der Behörde???????