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Thema: Rückforderung sofort zahlen?

  1. #1
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    Standard Rückforderung sofort zahlen?

    Hallo liebe User,
    Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen?

    Mein Mann studiert inzwischen im 6. Semester.

    Nun haben wir bereits im Juli 2009 den Antrag auf Fortzahlung des BAföGs gestellt, wurde auch problemlos alles ab Oktober 2009 fortgezahlt.

    Seit Dezember 2009 haben wir regelmäßig beim Sachbearbeiter angerufen und uns nach dem Bescheid erkundigt.
    Doch da wir ja weiterhin BAföG bekamen, wurde es anscheinend nicht dringend genug bearbeitet. ?

    Nun haben wir im April das letzte Mal nachgefragt, mussten noch den Steuerbescheid seiner Eltern von 2007 nachreichen und bekamen nun die Nachricht: Uns steht seit Oktober 2009 kein BAföG mehr zu, da seine Eltern nun zu viel verdienen und wir müssen nun bis Ende Juni rund 4000,- € zurückzahlen.

    Geht denn das so einfach?
    Der Sachbearbeiter lässt sich über ein dreiviertel Jahr Zeit, wir bekommen das BAföG ausgezahlt, geben es aus, haben auch nicht die geringste Ahnung, dass uns eigentlich gar nichts mehr zusteht und sollen das nun in so kurzer Zeit und auch noch während des Studiums zurückzahlen?

    Wir können diesen Betrag nicht zahlen, wir haben null Rücklagen, zwei Kinder, laufende Kosten ...

    Was sollen wir nun tun, wie vorgehen?

    Liebe Grüße,
    Fr.B.

  2. #2
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    Standard

    Geht denn das so einfach?
    Denkbar. Kommt drauf an.

    Gab's denn einen vorläufigen Bescheid (schrftl.)? Stand der unter Vorbehalt? Wenn ja, wie wurde dieser Vorbehalt begründet (Vorschrift?)?
    ...mussten noch den Steuerbescheid seiner Eltern von 2007 nachreichen...
    Wann ist der vom Finanzamt erteilt worden?

    Kann sein, dass ich nach Deinen Antworten weiterführende Fragen stellen muss.
    Ohne Gewähr

  3. #3
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    Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Eigentlich bringt meine Antwort nicht so wirklich was, da ich morgen erst nachschauen und -fragen muss.

    ... wegen dem Bescheid: könnte sein, dass wir mündlich eine Bestätigung bekamen, ... richtig aufgelistet bekamen wir - das weiß ich sicher - nichts. Evtl. eine Rückmeldung, dass der Antrag auf Fortzahlung eingegangen ist.
    Morgen werde ich den Ordner durchgehen.

    Wegen dem Steuerbescheid seiner Eltern: den genauen Tag muss ich noch erfragen ... doch es war Ende 2009, da wir vorläufig beim Antrag auf Fortzahlung den von 2006 mitschickten.

    Ich bedanke mich und werde Ihnen die Daten morgen mitteilen.

    Liebe Grüße,
    Fr.B.

  4. #4
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    Standard

    ... wegen dem Bescheid: könnte sein, dass wir mündlich eine Bestätigung bekamen, ... richtig aufgelistet bekamen wir - das weiß ich sicher - nichts. Evtl. eine Rückmeldung, dass der Antrag auf Fortzahlung eingegangen ist.
    Eine Zahlung ist ohne Bescheid eigentlich nicht zulässig - und sei es ein Vorbehaltsbescheid.
    Ohne Gewähr

  5. #5
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    Standard

    Hallo.

    So, nun habe ich folgende Angaben zusammen:
    1. Wir haben keinen schriftlichen Bescheid über die Fortzahlung erhalten, das Geld wurde ohne Unterbrechung weiterhin auf unser Konto eingezahlt.
    2. Der Steuerbescheid wurde am 31.08.2009 erstellt, etwa 2-3 Wochen danach haben seine Eltern ihn erhalten und ihn an die BAföG-Stelle nachgereicht. Allerdings haben bis Ende 2009 die Angaben über die Kirchensteuer oder das Kirchgeld (?) gefehlt, diese wurden aber Dez.`09 nachgereicht.

    Weshalb der Sachbearbeiter im April noch einmal eine Kopie des Steuerbescheids anforderte, ist mir nun nicht so ganz bewusst. ?


    Nun hätte ich noch eine Frage:
    Wir haben zwei Kinder (3 und 5 Jahre alt), haben auch Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
    Haben wir trotzdem ein Recht auf diesen Zuschlag, auch wenn seine Eltern zu viel verdienen?

    LG,
    Fr.B.

  6. #6
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    Ich blicke noch nicht durch. Irgendwas ist hier komisch.
    Wir haben keinen schriftlichen Bescheid über die Fortzahlung erhalten, das Geld wurde ohne Unterbrechung weiterhin auf unser Konto eingezahlt.
    Kaum nachzuvollziehen.

    Wann endete der letzte "beschiedene" Bewilligungszeitraum? September 2009? März 2010? (jeweils Ablauf des genannten Monats)
    Seit Dezember 2009 haben wir regelmäßig beim Sachbearbeiter angerufen und uns nach dem Bescheid erkundigt.
    Und was hatte der Sachbearbeiter geantwortet? (Ich halte es für möglich, dass ein Weiterförderungsbescheid rausgegangen ist, aber nicht bei Euch eingetrudelt.)
    und bekamen nun die Nachricht: Uns steht seit Oktober 2009 kein BAföG mehr zu, da seine Eltern nun zu viel verdienen und wir müssen nun bis Ende Juni rund 4000,- € zurückzahlen.
    Nachricht heißt: Telefonat? Förmlicher Rückforderungsbescheid? Welche Rechtsgrundlagen sind darin ggf. genannt?
    Nun hätte ich noch eine Frage:
    Wir haben zwei Kinder (3 und 5 Jahre alt), haben auch Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
    Haben wir trotzdem ein Recht auf diesen Zuschlag, auch wenn seine Eltern zu viel verdienen?
    Grundsätzlich Nein. Das Einkommen der Eltern wird - wenn auch zuletzt - auch auf den KBZ angerechnet.
    Ohne Gewähr

  7. #7
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    Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Wann endete der letzte "beschiedene" Bewilligungszeitraum? September 2009?
    Ja, am 30.September 2009.


    Seit Dezember 2009 haben wir regelmäßig beim Sachbearbeiter angerufen und uns nach dem Bescheid erkundigt.
    Und was hatte der Sachbearbeiter geantwortet?
    "Der Antrag ist noch in Bearbeitung."
    Ich persönlich vermute, er war einfach zu faul und hat es nicht für all zu wichtig gehalten, da wir ja unser Geld bekamen und somit erstmal "ruhig gestellt" wurden.

    Und nun im April hatte mein Mann schon mehrmals dort angerufen und nicht locker gelassen, da uns die GEZ ja auch schon ständig aufrückte, da wir für die Befreiung ja einen BAföG-Bescheid benötig(t)en ... und den hatten wir ewig nicht bekommen.
    ... und nun ja die Ablehnung.


    (Ich halte es für möglich, dass ein Weiterförderungsbescheid rausgegangen ist, aber nicht bei Euch eingetrudelt.)
    Aber dann hätte es doch der Sachbearbeiter mit Sicherheit erwähnt(?), denn wir waren eben u.a. wegen dieser GEZ-Sache auf einen schriftlichen Bescheid aus.

    Nachricht heißt: Telefonat? Förmlicher Rückforderungsbescheid?
    Ja, er hat uns zwei Tage, bevor der Ablehnungs- und Rückzahlungsbescheid nun bei uns angekommen ist (Mitte Mai), angerufen um kurz zu erwähnen, dass wir fast 4000,- € zurückzahlen müssen, da uns ja seit Oktober nichts mehr zusteht.
    Doch das konnten wir ja auch alles zwei Tage später im Bescheid nachlesen.
    Vielleicht sollte das einfach eine kl. "Vorwarnung" sein, oder er wollte wissen, wie wir darauf reagieren. ? (Evtl. hat er einen Fehler gemacht?)

    Wegen dem schriftlichen Bescheid:
    Welche Rechtsgrundlagen sind darin ggf. genannt?
    Bis September 2009 bekamen wir ein monatliches Darlehen von 130,- €, dazu einen Zuschuss von 330,- € ... also gesamt 460,- € BAföG im Monat.
    Diesen Betrag bekamen wir so auch weiterhin ausgezahlt.
    Doch diese 130,- € Darlehen stehen uns seit Oktober nicht mehr zu.
    Also bekommen wir auch den Zuschuss nicht mehr.
    Und diese 460,- €, die wir bis jetzt seit Okt.'09 bekommen haben, müssen wir nun zurückzahlen.
    Im Bescheid steht geschrieben:
    "Die anzurechnenden Einkommens- bzw. Vermögensbeträge übersteigen den ermittelten Gesamtbedarf.
    Rückforderungsgrund: Weiterleistung der Ausbildungsförderung gem.§ 50 Abs. 4 BAFÖG,
    Rückforderung (Erstattung) gem § 20 Abs. 4 BAFÖG."


    ... das Geld müssen wir bis spätestens 29.06. überweisen.
    Doch wir haben das nicht.
    Nun wissen wir nicht, wie wir vorgehen sollen?
    Kann man da Widerspruch einlegen?
    Evtl. auch, da die Bearbeitung so enorm lange gedauert hat?
    Sonst wären ja nie und nimmer solche Schulden dort entstanden, da wir den Zuschuss ja auch nur bekommen haben, weil uns die 130,- € im Monat ausgezahlt wurden.
    D.h. wir haben unwissend diesen Zuschuss erhalten, ihn auch noch ausgegeben, und müssen den jetzt sofort zurückzahlen.

    Gibt es denn eine Möglichkeit für uns, dass wir das Geld erst nach dem Studium zahlen müssen?

    MfG.

  8. #8
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    So allmählich blick ich jetzt durch:
    Im Bescheid steht geschrieben:
    "Die anzurechnenden Einkommens- bzw. Vermögensbeträge übersteigen den ermittelten Gesamtbedarf.
    Rückforderungsgrund: Weiterleistung der Ausbildungsförderung gem.§ 50 Abs. 4 BAFÖG,
    Rückforderung (Erstattung) gem § 20 Abs. 4 BAFÖG."
    Heißt in anderen Worten: Das BAföG wurde unter Vorbehalt weitergezahlt, da es das Amt nicht geschafft hatte, den Antrag rechtzeitig bearbeitet zu bekommen. Und da die Förderung unter Vorbehalt geleistet wurde, kann die Überzahlung zurückgefordert werden, wenn bei der Bearbeitung ein niedrigerer Förderungsbetrag rauskommt. Der BAföG-Empfänger kann sich dann nicht mehr darauf berufen, dass er das Geld ausgegeben hat, eben weil die Förderung unter Vorbehalt stand.

    Das Amt darf das prinzipiell auch so machen.

    Es hat allerdings ohne "Vorbehaltsbescheid" weitergezahlt, obwohl die Verwaltungsvorschriften das vorschreiben. Ihr wusstet also nichts von einem Vorbehalt. Das könnte bedeuten, dass das Amt gar nicht nach § 20 BAföG zurückfordern darf. Das ist aber nicht sicher.
    Nun wissen wir nicht, wie wir vorgehen sollen?
    Kann man da Widerspruch einlegen?
    Bietet sich an.
    ... das Geld müssen wir bis spätestens 29.06. überweisen.
    Doch wir haben das nicht.
    Wenn Dein Mann keinen Widerspruch einlegt, sollte er einen Stundungsantrag o.ä. stellen. Die meisten Ämter gewähren in einer Situation wie der Eurigen eine zinslose Stundung zumindest bis zum Abschluss des Studiums.
    Ohne Gewähr

  9. #9
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    Hallo.
    Nochmal vielen Dank für die Antwort.
    Wir haben nun Widerspruch eingelegt.

    Wie ist das jetzt mit dem Stundungsantrag?
    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, haben wir dann trotzdem noch das Recht, diesen Antrag zu stellen?

    mfg,
    Fr.B.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fr.B. Beitrag anzeigen
    Wie ist das jetzt mit dem Stundungsantrag?
    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, haben wir dann trotzdem noch das Recht, diesen Antrag zu stellen?
    Das habt Ihr.
    Ohne Gewähr

  11. #11
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    Hallo,
    Der Sachbearbeiter hat nun mit meinem Mann telefoniert - wegen dem Widerspruch - und hat sich darauf "verlassen", dass auf unserem Kontoauszug stehen würde, dass das BAföG unter Vorbehalt ausgezahlt wird.
    Mein Mann hat ihm deutlich und sicher zu verstehen gegeben, dass dem nicht so war/sei.
    Der Sachbearbeiter beharrte auf seine Meinung und möchte nun einen Kopie eines Auszugs, auf dem die Zahlung zu sehen ist.

    ... ich habe gerade nachgeschaut: Und es steht wirklich absolut nichts von Vorbehalt auf dem Kontoauszug.

    So langsam kommt uns diese ganze Sache übelst faul vor.

    Könnte denn, wenn es denn tatsächlich auf dem Auszug stehen würde, das als "Bescheid" gelten?

    MfG,
    Fr.B. (und Hr.B.)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fr.B. Beitrag anzeigen
    Könnte denn, wenn es denn tatsächlich auf dem Auszug stehen würde, das als "Bescheid" gelten?
    Schwierig zu beantworten. Und hier hypothetisch, da auf den Kontoauszügen ja offenbar nichts von einem Vorbehalt stand.
    Zitat Zitat von Fr.B. Beitrag anzeigen
    So langsam kommt uns diese ganze Sache übelst faul vor.
    Zur Motivationslage des Sachbearbeiters kann ich nichts sagen.

    Eine Vorbehaltsleistung nach § 50 Abs. 4 BAföG ist - wie bereits gesagt - möglich, aber unüblich, da es für die Ämter immer mehr Arbeit bedeutet, selbst wenn hinterher nichts zurückzufordern ist. Die meisten Ämter versuchen daher eher, in "brennenden" Fällen gleich "endzuberechnen".
    Ohne Gewähr

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