Hallo und einen schönen Abend an Alle
aus Versehen Enter-Taste gedrückt!! Meine Tochter erhält seit März 2009 Schüler-Bafög. Der erneute Antrag sieht bedeutend geringer aus. Ich wurde jetzt zum Unterhalt verpflichtet. Letztes Jahr hatte ich Kurzarbeit. Soweit ist alles korrekt berechnet. Aber mir ist nicht klar ob die freiwilligen monatlichen Beiträge zur Kranken-Unfall- und Lebensversicherungen, die ich schon seit fast 20 Jahren zahle (und im Monat fast 400 Euro ausmachen) zum Abzug kommen können. Nach §21 sollten die aber berücksichtigt werden oder liege ich da falsch? Mein Hinweis auf diese Zahlungen wurde für nicht berücksichtigend erklärt.
Die Einspruchsfrist läuft heute ab.
Danke schon mal
Gruß
Brandlife
Ausgaben zur Sozialversicherung werden mit einer prozentualen Pauschale abgedeckt, § 21 Abs. 2 BAföG. Da führt kein Weg dran vorbei.
Eher theoretisch denkbar wäre ein Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG, der gesondert beantragt werden muss. Bei einer freiwilligen Zusatzvorsorge dürfte aber auch das nicht helfen.
Kann ich mir nicht vorstellen. Der BAföG-Bescheid ist ein reiner Förderungsberechnungsbescheid. Deine Unterhaltspflicht richtet sich ausschließlich nach dem Zivilrecht.Ich wurde jetzt zum Unterhalt verpflichtet.
Ohne Gewähr
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