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Wartezeit rechtens?

Bescheid und Rechtsbehelf (BAföG)

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 10:46
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Standard Wartezeit rechtens?

Hallo zusammen

Und zwar habe ich meinen Antrag ende August abgegeben. Fünf Tage später habe ich schon von der Stadt Recklingahusen bescheid bekommen, dass mein Antrag angekommen ist, eine Anlage fehlt und die Akte aus Essen angefordert (habe letztes Jahr eine Essener Schule besucht) wird um meinen Antrag weiter zu bearbeiten.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört, die fehlende Anlage habe ich umgehend versand. Ich habe auch schon versucht anzurufen, aber es war jedesmal besetzt, in Essen ebenso.
Auf e-mails habe ich keine Antwort erhalten. Ich beantrage das Geld ja nicht aus Spass, sondern weil ich es brauche!

Nun meine Frage: Was soll ich tun? Und vor allem wie lange darf sich das Amt Zeit lassen um meinen Antrag zu bearbeiten?

Ich kann mir irgentwie nicht vorstellen, dass es soo lange dauert und vor allem weshalb.

(Falls ich im falschen Thread bin, entschudligung wusste nicht genau wohin mit meiner Frage)
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 13:20
Benutzerbild von Pikary
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Beiträge: 1.916
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Eine Beantragung kann gut und gerne mal 3 Monate in Anspruch nehmen, gerade wenn mehrere Unterlagen benötigt werden. Du solltest deiner Ungeduld noch bis Ende diesen Monats Zeit lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2009, 18:31
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Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 1
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Genau das Problem habe ich auch. Ich bekomme seit einem Jahr Bafög, weil ich Studiere. Habe aber leider vergessen meinen Antrag rechtzeitig zu erneuern. Habe dies im September gemacht und das ganze ist bei denen auch am 28.9 eingegangen. Es fehlte aber eine Unterlage, diese ich dann direkt zugeschickt habe. Seit dem habe ich von denen nichts mehr gehört. Das kann doch nicht sein, dass man einen Studenten so im Stich lässt. Meine ganzen Daten müssen die ja nicht nochmal eingeben. Ist ja alles im System gepseichert. Es kann doch nicht sein, dass ich 4 Monate lang kein Bafög bekomme.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 03:30
Benutzerbild von Pikary
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Beiträge: 1.916
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Es ist ja nicht so, dass Studenten im Stich gelassen werden. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, was auch für den Folgeantrag gilt, dann fließt das Geld rechtzeitig. Es muss ja auch bedacht werden, dass die BAföG Ämter mehr als einen Antrag zu bearbeiten haben.
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rechtens , wartezeit , wartezeit bafög amt

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