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Thema: Bafög wird verweigert wegen fehlender Notenbescheinigung

  1. #1
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    Standard Bafög wird verweigert wegen fehlender Notenbescheinigung

    Hallo an alle,

    ich studiere an der Dualen Hochschule (früher BA) und bin jetzt im 5ten Semester. Ich studiere im Gegensemester, das bedeutet ich habe immer Theorie von Jan-März und Juli-Sept.

    Da wir Ende September unsere letzten Klausuren erst schreiben, bekommen wir unsere für das Bafög Amt nötige Bescheinigung, dass wir das 4te Semester erfolgreich absolviert haben, erst Ende des Jahres oder sogar erst Anfang Januar.

    Gesetzlich ist diese Bescheinigung nötig um nach dem 4ten Semester noch gefördert zu werden.

    Jetzt stehe ich natürlich ganz schön doof da und kann gerade mal so meine laufenden Kosten decken. Leider sind meine Eltern nicht in der Lage mich finanziell so zu unterstützen, dass sie das Bafög "auslegen" könnten.

    Hat jemand hier noch eine Idee was ich unternehmen kann, dass das Bafög vom Amt ausgelegt wird?

    Danke im Vorraus für die Antworten!!!

    Grüße
    Jessy

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Kann denn deine Uni keine "vorläufige" Bescheinigung ausstellen, dass die Leistungsnachweise erst später erbracht werden können, da sie ja erst später vorliegen?

  3. #3
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    ich weiß nicht obs hilft aber bei uns läuft das so ab: wir rennen zu jeden professor wo noch was offen ist und lassen uns schriftlich bestätigen das wir die leistung erbracht haben aber noch keine benotung vorliegt. mit den zetteln gehen wir dann zur bafögbeauftragten unserer fh und die gleicht dann den leistungsnachweis mit unseren zetteln ab und unterschreibt! so einfach, naja wenn man von der jagd auf die proffesoren absieht;-)

  4. #4
    Ano
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    Du kannst doch auch einen Antrag auf Förderung ohne Leistungsnachweis stellen.
    Bei uns gibts dafür ein Formular, wo man genau die Gründe für die Verzögerung der Erbringung des Leistungsnachweises erläutern muss. Außerdem muss man angeben, bis wann der Leistungsnachweis voraussichtlich erbracht wird. Das ganze muss von der Hochschule bestätigt werden.
    Ich denke damit müsstest du weiter kommen. Es ist ja nicht dein Verschulden, dass du den Nachweis noch nicht hast.

    Außerdem kannst du dann einen Vorschuss beantragen sobald der Antrag durch ist. Es dauert dann ja oft noch einen Monat bis man das Geld auf dem Konto hat und wenns wirklich finanziell eng ist, dann hilft ein Vorschuss. Der Vorschuss muss auch beantragt werden und wird später mit dem BaföG was du bekommst verrechnet.

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