Ich habe jetzt eine schulische ausbildung begonnen. habe vor drei jahren meine ausbildung abgebrochen. muss mein vater jetzt den errechneten unterhalt bezahlen, den das bafög-amt ausgerechnet hat da es ja meine zweite ausbildung ist?
Hallo,
da es sich nicht um Deine Zweit-, sondern Deine Erstaubildung handelt ist Dein Vater durchaus unterhaltsverpflichtet.
Gruß!
Das BAföG Amt hat keinen Unterhalt ausgerechnet, welchen dein Vater dir rechtlich schuldet. Auf deinem BAföG Bescheid ist nur zu entnehmen, welcher BAföG Bedarf durch das Einkommen deines Vaters gedeckt ist. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch kann hiervon deutlich abweichen.
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