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Thema: Wiederspruch einlegen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Frage Wiederspruch einlegen?

    hallöchen
    also ich studiere nun im 1. sem. bwl und habe jetzt endlich mal vom studentenwerk eine antwort bezüglich meines bafög´s bekommen und zwar stehen mir nur 72 € im monat zu jedoch habe ich schon eine ausbildung gemacht und bin danach wieder zur schule gegangen und jetzt studiere ich und bin auch zuhause augsezogen. da meine eltern mir ja schon eine ausbildung ermöglicht haben müssen diese doch keinen unterhalt zahlen oder etwa doch ???
    würde mich freuen ein paar ratschläge zu hören
    mfg sabrina

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.341

    Standard

    Du darfst BGB -Unterhalt- und BAföG nicht verwechseln. Nach dem BGB müssen Deine Eltern nicht mehr zahlen. Beim BAföG wird das Einkommen der Eltern angerechnet wenn Du nicht mind. 3 Jahre Ausbildung und danach 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kannst.

    Gruss Andy

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