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Thema: Bafög sehr niedrig

  1. #1
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    Unglücklich Bafög sehr niedrig

    Hallo,
    ich hoffe mir kann hier jemand helfen, weil ich echt am Verzweifeln bin...
    So siehts aus:
    Nach meinem Bafög -Antrag bekam ich vorgestern den Bescheid über die Höhe. 134, -€ bekomme ich nun mtl. ausgezahlt.
    Dabei habe ich schon mehrmals den Internet-Rechner benutzt und erwartete mind. 400 €.
    Aus dem Bescheid konnte ich entnehmen, dass mir zwar der Höchstsatz von 643 € zusteht, aufgrund des Einkommens meiner Eltern allerdings nur 134 € gezahlt werden. Dabei habe ich bereits meine 1. Ausbildung abgeschlossen (gut, habe nur ein halbes Jahr gearbeitet und nicht 3 Jahre..aber...)bin zudem verheiratet, meine Frau und ich bekommen im Febr.09 unser 1.Kind. Wir sind demnach eine eigenständige Familie und dennoch sollen meine Eltern mit über 500 € mtl. unterstützen.
    Das verstehe ich nicht, da das Familienrecht eine Unterhaltsleistung der Eltern bis zur 1.abgeschl. Ausbildung vorsieht..
    Ich bin echt ratlos. Ich habe zwar schon damit gerechnet, das ein Teil gekürzt wird, aber nicht soo viel!
    Meine Eltern hatten ein gemeinsames Brutto-Einkommen von ca. 44 T€ im Jahr 2006.

    Vielen vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!
    MFG Benny

  2. #2
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    Standard

    dann beantrage Vorausleistung nach § 36 BAföG und sag Deinen Eltern dass sie bei der dazugehörigen Anhörung sagen sollen, dass ihre Unterhaltspflicht erfüllt ist.
    Dann leistet das Amt vor. Eine Klage werden die aber nicht gegen die Eltern führen weil das Klagerisiko zu hoch wäre.

    Gruss Andy

  3. #3
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    Hallo Andy,
    vielen Dank für die blitzschnelle Antwort!
    Was passiert, wenn es doch zu einer Klage kommen sollte?
    Mit welchen zusätzl. Konsequenzen müssten meine Eltern rechnen(neben der mtl. Zahlung)? Das hat bestimmt negative Auswirkungen oder?

    Wie stehts damit, wenn ich Widerspruch einlege und mich auf den § 1610 des BGB`s berufe, wonach die eltern grundsätzl. bis zur 1. Ausb. zuständig sind.
    Ich weiß, dass es och kleine Ergänzungen gibt, wie die Sache mit der 2. aufbauenden Ausbildung etc..Alles sehr kompliziert..
    Ich bspw. hab Bankaufmann gelernt, ein halbes Jahr gearbeitet und studiere jetzt Wirtschaftsingenieurwesen.
    Meines Erachtens gibt es kaum Bezug zu der Erstausbildung, sodass meine Eltern "raus" sind .

    Infos aus[I][I][I]:"Finanzierung der Ausbildung

    Grundsätzlich schulden Eltern nur die Finanzierung einer Ausbildung. Die Berufswahl steht im freien Ermessen des Kindes. Die Finanzierungspflicht der Eltern besteht aber nur, wenn die Ausbildung den Begabungen und Fähigkeiten des Kindes entspricht und den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.

    Eine Unterhaltspflicht für eine zweite Ausbildung besteht, wenn es sich um eine angemessene Weiterbildung handelt, die in einem zeitlichen und sachlicher Zusammenhang mit der ersten steht und den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.

    Arbeitet das Kind nach dem Abschluss der Lehre zunächst in dem Beruf und entschließt sich erst einige Zeit später zur Aufnahme eines Studiums, ist der zeitliche Zusammenhang unterbrochen.

    Der sachliche Zusammenhang wurde bejaht wurde für eine Banklehre und einem anschließenden Jurastudium, verneint für einem Speditionskaufmann, der nach der Lehre ein Jurastudium aufnahm."


    Was denkst du??
    Benny

  4. #4
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    Standard

    vergiß es. Das BGB interssiert im BAFöG nicht weil die dort genau festgelegt haben wann es elternunabhängiges BAföG gibt. Der einzige Weg ist die Vorausleistung. Bei einer abgeschlossenen Lehre und noch dazu verheiratet klagen die niemals

    Deine Eltern müssen eben nur wissen wie das Verfahren läuft , Anhörung, schriftliche Aufklärung über Klagemöglichkeit u.s.w.
    Wenn die dabei bleiben dass ihre Unterhaltspflicht erfüllt ist, passiert da nix und Du kriegst den vollen Satz.

    Gruss Andy

  5. #5
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    Hab vielen Dank Andy für die hilfe.
    Werde das mit meinen Eltern mal bereden..
    Mal schaun, was die sagen..
    mfg benny

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