Hey Leute
habe gerade gemerkt, dass mein BAB nach meinem Alten Einkommen berechnet wurde. Ich habe Im Dezember 2010 Rückwirkend zum August 2010 Eine Gehaltserhöhung von 6 Euro bekommen und dies vergessen dem Arbeitsamt zu melden, bzw war ich der Meinung, dass es nach diesem Betrag berechnet wurde. Der aktuelle BAB Bescheid läuft im März aus und mein AG muss das Einkommen ab Mitte März neu bescheinigen.
Was ist mit den überbezahlten Beträgen? Kann es sein, dass ich die zurück zahlen muss? Bisher hat sich dies bezüglich vom Arbeitsamt keiner gemeldet. Nur mein Sachbearbeite vom Jobcenter wollte, nachdem mein ALGII Bescheid ausgelaufen war, eine Gehaltsabrechnung mit höherem Einkommen haben.
Wer kann mir helfen?
Wenn die Gehaltserhöhung nach erfolgter Bewilligung bekanntgegeben wurde -> keine Anrechnung.
Wenn noch kein Bescheid zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einkommensveränderung vorlag -> wäre dies auch nachträglich zu berücksichtigen und mögliche Differenzen zurückzuzahlen.
Grundsätzlich musst Du jede Veränderung mitteilen.
Kläre also deine Termine (Bekanntgabe der Lohnerhöhung und Datum des Bescheides) ab;
teile den Umsatnd der BAB-Stelle mit.
Sollte es nachträglich durch das Amt ermittelt werden, und es wäre zu berücksichtigen, dann
steht die Frage, warum Du dies nicht mitgeteilt hast, im Raum.
Das wäre dann ein anderes Kapitel.
dms
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