Hallo, ich habe im August 2011 einen BAB Antrag gestellt und in Höhe von 80 € bewilligt bekommen. Berücksichtigt wurde das Gehalt meiner Mutter, deshalb habe ich so wenig bekommen da sie mich finanziell unterstützen kann. Jetzt ist meine Mutter vor 2 Wochen gestorben.
Jetzt die Frage: Wird / Muss der Antrag neu berechnet werden? bzw. wie verhält sich das jetzt?
Meine Mutter quasi durch den Tod wegfällt und kein Einkommen der Eltern mehr vorhanden ist das Berücksichtigt werden muss / kann.
Vielen Dank für eure Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung und ggf. Sterbeurkunde und ggf. Waisenrentenbescheid an das bewilligende Amt schicken mit der Bitte um Neuberechnung.
Meine aufrichtige Teilnahme ist Dir gewiß.
franjo
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Also ist auf deinem Bewilligungsbescheid (Anlage -Quertabelle) auch anzurechnendes Einkommen deiner Mutter mit aufgeführt.
Wenn ja, dann so wie franjo schon sagte, Info + Kopie Sterbeurkunde an die BAB-Stelle. Aber auch nicht vergessen bei der Rentenversicherung die Waisenrente zu beantragen.
So ähnlich hat es der Gesetzgeber auch im § 71 SGB III definiert.
Bei der nächsten (Weiter-)Bewilligung wird dann auch deine Waisenrente bei der Berechnung mit berücksichtigt; jetzt noch nicht.
Ich wünsche Dir Kraft, das durchzustehen.
dms
Nachtrag: Ab dem Sterbetag wird das Einkommen der Mutter aus der Berechnung herausgenommen,
soweit Familienheimfahrten bewilligt waren,können die auch wegfallen -> können, das hängt vom Einzelfall ab; würde hier zu weit führen
Geändert von dms (02.02.2012 um 19:23 Uhr) Grund: Nachtrag
Lesezeichen