+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: BAB Antrag vor einem halben Jahr bewilligt. Mutter jetzt tot! Satzneuberechnung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.02.2012
    Beiträge
    1

    Standard BAB Antrag vor einem halben Jahr bewilligt. Mutter jetzt tot! Satzneuberechnung?

    Hallo, ich habe im August 2011 einen BAB Antrag gestellt und in Höhe von 80 € bewilligt bekommen. Berücksichtigt wurde das Gehalt meiner Mutter, deshalb habe ich so wenig bekommen da sie mich finanziell unterstützen kann. Jetzt ist meine Mutter vor 2 Wochen gestorben.

    Jetzt die Frage: Wird / Muss der Antrag neu berechnet werden? bzw. wie verhält sich das jetzt?

    Meine Mutter quasi durch den Tod wegfällt und kein Einkommen der Eltern mehr vorhanden ist das Berücksichtigt werden muss / kann.

    Vielen Dank für eure Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: BAB Antrag vor einem halben Jahr bewilligt. Mutter jetzt tot! Satzneuberechnung?

    Mitteilung und ggf. Sterbeurkunde und ggf. Waisenrentenbescheid an das bewilligende Amt schicken mit der Bitte um Neuberechnung.
    Meine aufrichtige Teilnahme ist Dir gewiß.
    franjo
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  3. #3
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.05.2010
    Beiträge
    286

    Standard AW: BAB Antrag vor einem halben Jahr bewilligt. Mutter jetzt tot! Satzneuberechnung?

    Zitat Zitat von Paul77 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe im August 2011 einen BAB Antrag gestellt und in Höhe von 80 € bewilligt bekommen. Berücksichtigt wurde das Gehalt meiner Mutter, deshalb habe ich so wenig bekommen da sie mich finanziell unterstützen kann. ...
    Also ist auf deinem Bewilligungsbescheid (Anlage -Quertabelle) auch anzurechnendes Einkommen deiner Mutter mit aufgeführt.
    Wenn ja, dann so wie franjo schon sagte, Info + Kopie Sterbeurkunde an die BAB-Stelle. Aber auch nicht vergessen bei der Rentenversicherung die Waisenrente zu beantragen.

    Zitat Zitat von Paul77 Beitrag anzeigen
    ....Jetzt ist meine Mutter vor 2 Wochen gestorben.

    Jetzt die Frage: Wird / Muss der Antrag neu berechnet werden? bzw. wie verhält sich das jetzt?

    Meine Mutter quasi durch den Tod wegfällt und kein Einkommen der Eltern mehr vorhanden ist das Berücksichtigt werden muss / kann.

    Vielen Dank für eure Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    So ähnlich hat es der Gesetzgeber auch im § 71 SGB III definiert.

    Bei der nächsten (Weiter-)Bewilligung wird dann auch deine Waisenrente bei der Berechnung mit berücksichtigt; jetzt noch nicht.

    Ich wünsche Dir Kraft, das durchzustehen.
    dms

    Nachtrag: Ab dem Sterbetag wird das Einkommen der Mutter aus der Berechnung herausgenommen,
    soweit Familienheimfahrten bewilligt waren,können die auch wegfallen -> können, das hängt vom Einzelfall ab; würde hier zu weit führen
    Geändert von dms (02.02.2012 um 19:23 Uhr) Grund: Nachtrag

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Wann kommt eine Antwort ob der Antrag bewilligt wird?
    Von k29 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.01.2011, 14:47
  2. Bafög erst bewilligt, dann nach 1 Jahr muss manns zurückzahlen?
    Von anvil333 im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 06.08.2010, 07:18
  3. Angerechnestes Einkommen Eltern von vor einem Jahr zu hoch - Was tun?
    Von FayeValentine im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.07.2010, 21:42
  4. Nach halben Jahr BAföG?
    Von winzi im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.10.2009, 17:57
  5. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 07.04.2008, 20:35

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein