ich (25) habe vor 1 1 /2 Jahren eine Lehre angefangen und bis jetzt BAB erhalten.
( Ich habe eine Freundin und ein gemeinsames Kind, wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung ).
Meine Freundin verdient 600 Euro, ich 400 Euro plus das Kindergeld der Kleinen.
Zusätzlich hatten wir bis jetzt 700 Euro Berufsausbildungsbeihilfe für die ersten 18 Monate.
Die Miete beträgt 800 Euro (Ortsüblich).
Jetzt will mir das BAB nur noch 26 Euro bezahlen und sagt, sie hätten sich vor 1 1/2 Jahren verrechnet,
ich müssste jedoch nichts zurückzahlen..........kann sowas sein???
Kann ich was andres beantragen?
Wohngeld haben wir im Dezember beantragt, Bearbeitungsdauer 6 Monate!!
Sind meine Eltern in meinem Alter (25) noch Unterhaltsplichtig ??
Kann mir jemand einen Rat geben??
Danke im vorraus
Ja, sowas kann vorkommen, obwohl es -ohne weitere Kenntnis deines speziellen Falles-
auch sein konnte, dass man eine Rückforderung in Erwägung gezogen hätte.
400 (Azubi-Lohn) und 700 (BAB) = 1100 deuten auf ein Mißverhältnis hin, was auch
einen Leistungsempfänger hätte durchaus stutzig machen können.
Hier wurde aber anscheinend davon ausgegangen, dass Du die Leistung zwar zu unrecht erhalten
hattest (der Höhe nach), aber dies für dich nicht offensichtlich war bzw. jetzt eine Rückforderung
für die Vergangenheit nicht mehr möglich ist, weil die Ursache in einer falschen Berechnung seitens der Agentur für Arbeit liegt.
Rechtsgrundlage u.a. § 45 SGB X hier zum lesen
Ob die 26 euro stimmen, kann hier keiner sagen, weil wir nicht wissen, was der Berechnung zugrunde gelegt wurde.
Dazu musstest Du mehr Aussagen machen (Gehalt, Fahrkosten etc.)
Was macht euer Kind- wird es in einer Kita betreut? - Habt Ihr da einen Kostebeitrag zu zahlen?
Wenn ja, Kinderbetreuungskosten bei BAB beantragt?
Die Unterhaltspflicht ist an kein Alter gebunden!
Solange wie Du deine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hast,
ist im Normalfall von einer bestehenden Unterhaltspflicht auszugehen.
Musstest Du nicht das Elterneinkommen bei der Weiterbewilligung BAB mit angeben???
dms
LM
Elterneinkommen wurde angegeben.
Kinderbetreuungskosten auch.
----------------------------------------------------------------------------------------
desweiteren habe ich dem AA letzten August mitgeteilt das ich kein Kindergeld mehr erhalte.
Auch wurde ihnen mitgeteilt als ich im 2. Lehrjahr eine geringe Lohnerhöhung hatte.
Aber danach ist nichts passiert.
Beim Antrag hatte ich jedoch eine andre zuständige Dame.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Wieviel müssten meine Eltern als Unterhalt zahlen ?
Mein Vater verdient recht gut , so ca 3500 Euro netto.
----------------------------------------------------------------------------------------
Danke DMS und
LG Cinatit
Dann sollte auch bei deiner Berechnung die 130 euro -Pauschale- berücksichtigt sein.
Aha, soviel zur noch bestehenden faktischen Unterhaltspflicht seitens der Eltern.
Unterhaltsrecht und Berechnung BAB sind zwei verschiedene Sachen.
Anhaltsweise - was steht denn als anzurechnendes Einkommen seitens des Vaters in der anlage
zum Bescheid (Quertabelle)?
Sollte dort ein sich anzurechnendes einkommen des Vaters berücksichtigt sein,
so hättest Du schon mal einen Fixpunkt für eine Anfrage an deinen Vater.
1. Kindergeldwegfall ist bei einem normalen BAB-Fall uninteressant, weil
Kindergeld nicht in die BAB-Berechnung einfliesst.
2. Lohnerhöhung innerhalb eines bereits bewilligten Zeitraumes bleiben unberücksichtigt
-hast halt Glück, weil die Berechnung die Lohnerhöhung nicht berücksichtigt; und Du somit mehr Lohn und mehr BAB erhälst, als bei einer aktuellen Berechnung rauskommen würde
Bekommt ihr ergänzend ALG II? Hier mal ein kleiner Übersicht über mögliche finanzielle Leistungen:
du:
Gehalt
BAB
Unterhalt der Eltern (Bedarf 670 € + nachgewiesenen ausbildungsbedingten Mehrbedarf)
Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach § 27 SGB II
deine Frau:
Gehalt
wenn sie eine Ausbildung absolviert: ebenfalls BAB oder Unterhalt der Eltern
wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgeht: ergänzendes ALG II
Kind:
Kindergeld
ergänzendes ALG II
Der Kinderbetreuungszuschlag beim BAB darf weder auf den Unterhalt von deinen Eltern, noch auf das ALG II angerechnet werden.
Lesezeichen