Erst mal ein herzliches "Hallo" in die Runde :-)
Ich habe ein Anliegen bei dem mir bisher niemand weiter helfen konnte. Weder meine Fallmanagerin der ARGE, noch meine Rehaberaterin der Bundesagentur für Arbeit.
Zu meinem Fall:
Ich gehe auf die 29 zu und absolviere aus gesundheitlichen Gründen ab Ende Januar meine "Erst"-Ausbildung in einem Berufsförderungswerk (BFW). In dem BFW bin ich im Internat untergebracht und somit in Vollverpflegung. Eine eigene kleine Wohnung muss ich in der Zeit der zwei jährigen Ausbildung, zum einen als Erstwohnsitz und zum anderen für Familienheimfahrten (2x monatlich ist das BFW geschlossen) unterhalten.
Die Kosten der Ausbildung, Unterbringung im Internat und ein Ausbildungsgeld in Höhe von 104€ leistet die Bundesagentur für Arbeit. Schön und gut aber wie realistisch hilft mir das "Ausbildungsgeld" um meine monatlichen Fixkosten zu decken!?
Mit diesen 104€ muss ich also Kosten wie; Nahrungsmittel/Getränke (Familienheimfarten 2x im Monat + Getränke auch außerhalb der regulären Essenszeiten der Mensa), Strom zu Hause, Haushalt/Körperpflege, Gesundheitspflege, Bekleidung/Schuhe, Nachrichtenübermittlung/Post/Telefon, Freizeit usw. abdecken!
Rechnerisch ist dies absolut nicht umsetzbar und bringt mich zum verzweifeln.
Nun muss ich aber noch meinen Erstwohnsitz unterhalten können, der KdU (Kosten der Unterkunft)-Antrag liegt mir schon vor und hoffe dieser bereitet mir nicht noch Probleme.
Kann mir in der Hinsicht vielleicht jemand mit ähnlichen Erfahrungswerten weiter helfen?
Habe ich in der Situation Anspruch auf BAB oder ähnlichem?
Ich habe das Gefühl das ich bei der Lage zwischen den Systemen zermahlen werde :-/
Gruß an der Stelle
CleRikeR
Erst mal viel Glück, dass man Dir die Chance mit 29 eingeräumt hatte.Hallo,
Ich gehe auf die 29 zu und absolviere aus gesundheitlichen Gründen ab Ende Januar meine "Erst"-Ausbildung in einem Berufsförderungswerk (BFW).
Irgendwie passt das nicht zusammen Unterbringung mit Vollverpflegung und Kosten für Nahrungsmittel/Getränke selbst tragen ???In dem BFW bin ich im Internat untergebracht und somit in Vollverpflegung. .....
Mit diesen 104€ muss ich also Kosten wie; Nahrungsmittel/Getränke (Familienheimfarten 2x im Monat + Getränke auch außerhalb der regulären Essenszeiten der Mensa), Strom zu Hause, Haushalt/Körperpflege, Gesundheitspflege, Bekleidung/Schuhe, Nachrichtenübermittlung/Post/Telefon, Freizeit usw. abdecken!
Kosten für Familienheimfahrten musst Du tragen ??? - normalerweise werden 2 Familienheimfahrten durch die Agentur für Arbeit erstattet!
Ob du nun eine Wohnung halten musst ???Eine eigene kleine Wohnung muss ich in der Zeit der zwei jährigen Ausbildung, zum einen als Erstwohnsitz und zum anderen für Familienheimfahrten (2x monatlich ist das BFW geschlossen) unterhalten.
Wenn Du schon eine Wohnung hattest, dann
Ob du nicht evtl. ALG II beantragen kannst? Sprich mal bei dem zuständigen Jobcenter für deine Wohnung vor.Nun muss ich aber noch meinen Erstwohnsitz unterhalten können, der KdU (Kosten der Unterkunft)-Antrag liegt mir schon vor und hoffe dieser bereitet mir nicht noch Probleme.
Die 104 Euro zuzüglich der Vollverpflegung zuzüglich der Internatsunterbringung zuzüglich der Ausbildungskosten zuzüglich SV-Beiträge......Die Kosten der Ausbildung, Unterbringung im Internat und ein Ausbildungsgeld in Höhe von 104€ leistet die Bundesagentur für Arbeit. Schön und gut aber wie realistisch hilft mir das "Ausbildungsgeld" um meine monatlichen Fixkosten zu decken!?
Das Ausbildungsgeld ist nicht für den Lebensunterhalt außerhalb der ausbildungsbedingten Kosten gedacht.
Verständlich, weil ....Rechnerisch ist dies absolut nicht umsetzbar und bringt mich zum verzweifeln.
Kein Anspruch auf BAB - BAB und Abg schließen sich aus.Habe ich in der Situation Anspruch auf BAB oder ähnlichem?
Kleiner Zusatz: Ich kann die Problemstellung nicht nachvollziehen. Normalerweise wird doch die Ausbildung vorher abgestimmt/ abgesprochen. Mitunter ist man kurz nochmal im BfW zur Abklärung. Es gibt ja auch die Möglichkeit, als Pendler sich ausbilden zu lassen. Dann wäre Dein Ausbildungsgeld auch höher genauso wie BAB.
...hatte ich eventuell undeutlich formuliert. Die Kosten für Nahrungsmittel/Getränke beziehen sich 1. auf die Tage der 2 Familienheimfahrten (sechs tage im Monat) und 2. auf die sonstige Verpflegung wie außerhalb der Mensa-Öffnungszeiten (man darf Lebensmittel nicht mit aus der Mensa nehmen). Bei diesem Punkt geht es mir da in erster Linie um Getränke!Irgendwie passt das nicht zusammen Unterbringung mit Vollverpflegung und Kosten für Nahrungsmittel/Getränke selbst tragen ???
Kosten für Familienheimfahrten musst Du tragen ??? - normalerweise werden 2 Familienheimfahrten durch die Agentur für Arbeit erstattet!
Was die Familienheimfahrten betrifft, da das BFW durchschnittlich 2 mal im Monat geschlossen ist, bekomme ich die Kosten der ÖPNV erstattet.
Ja, "muss" ich. Ich darf und kann das Internat nicht als Erstwohnsitz angeben da dieses zwei mal im Monat geschlossen ist :-/.Ob du nun eine Wohnung halten musst ???
Wenn Du schon eine Wohnung hattest, dann
Das geht von der Gesetzesgrundlage her eben nicht - Ausbildung und ALGII ist nicht machbar!Ob du nicht evtl. ALG II beantragen kannst? Sprich mal bei dem zuständigen Jobcenter für deine Wohnung vor.
So sagt es meine Fallmanagerin und sogar die Leistungs-Teamleiterin vom Jobcenter.
Das weis ich auch sehr zu schätzen und ich mag auch gar nicht großartig Ansprüche stellen, doch 104€ zum "leben" sind ein glatter Genickbruch in dieser Situation!Erst mal viel Glück, dass man Dir die Chance mit 29 eingeräumt hatte.
Kann mir denn jemand einen Tipp geben, welche staatlichen Leistungen eventuell noch in Betracht kämen?
@ CleRikeR
Du hängst genau zwischen zwei Stühle.
Leidersind die gesetzilichen Vorschriften total eng gestrickt.
Wenn man/frau die sonstigen Beteiligten/Teilnehmer anschaut, dann haben diese i. d. Regel einen festen Wohnsitz bei den Eltern, welche für den Gesamtunterhalt sorgen. Natürlich... außer an den sog. "Familienzeiten".
Sorry, Du hängst wirklich dazwischen.
Und dms schon, daß Du mit 29 Jahren mit einer Förderung tatsächlich zufrieden sein kannst.
Nach den Reglungen des Gesetzes hast Du eine sog. "Vollpension", außer den Heimattagen.
Eventuell gibt es vom Bildungsträger bzw. vom Anbieter der REHA ermäßigte Familienheimfahrten?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
@franjo
Das Durchschnitts-Alter bei den Teilnehmern liegt deutlich über 30 Jahren, weshalb sollten diese dann deiner Meinung nach bei den Eltern leben?Wenn man/frau die sonstigen Beteiligten/Teilnehmer anschaut, dann haben diese i. d. Regel einen festen Wohnsitz bei den Eltern, welche für den Gesamtunterhalt sorgen.
Das nehme ich ja auch dankend an - doch auch ich habe den Anspruch!Und dms schon, daß Du mit 29 Jahren mit einer Förderung tatsächlich zufrieden sein kannst.
..."ermäßigte Familienheimfahrten" was genau meinst Du damit?Nach den Reglungen des Gesetzes hast Du eine sog. "Vollpension", außer den Heimattagen.
Eventuell gibt es vom Bildungsträger bzw. vom Anbieter der REHA ermäßigte Familienheimfahrten?
Danke für Deine vorherige Antwort,
Gruß an der Stelle!!!
Soviel ich weiß, sind Berufsförderungswerke für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung.
Anhand deiner Schilderungen kann man die Chancen nicht abschätzen, aber du könntest mal prüfen, ob für dich Anspruch auf Kindergeld aufgrund Behinderung besteht.
Lesezeichen