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Thema: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

  1. #1
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    Standard [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    Hallo Leute,

    ich hab mal eine Frage und zwar.......Ich fange eine Ende August eine Ausbildung als Bankkaufmann an nur um die Fakten zu klären ich würde von Hannover nach Stuttgart ziehen. Die Miete beträgt 400€ davon bekomme ich die hälfte vom Arbeitgeber. Das ist jetzt meine 2. Ausbildung die erste habe ich aber nicht beendet sondern abgebrochen was meint IHR ?

    Danke im vorraus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    Hallo Bankover123,

    wenn du die erste Ausbildung nicht abgeschlossen hast, dann hast du noch keine Berufsausbildung, da du ja keinen Abschluss hast. Erfüllst du also die weiteren Voraussetzungen für BAB, nämlich die finanzielle Bedürftigkeit, wirst du auch BAB erhalten können.

    LG

    Tinchen

  3. #3
    dms
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    Standard AW: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    Nur zur Ergänzung der von Tinchen gemachten Aussagen

    Eine erstmalige Berufsausbildung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stets nur die Erste zu einem Abschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Berufsausbildung im Sinne von § 60 Abs. 1 SGB III oder um eine sonstige Berufsausbildung (z.B. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, an Berufsfach-, Fach-, Fachhoch-, Hochschulen) handelt.

    Eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt nur dann vor, wenn ein Berufsabschluss in einem nach dem BBiG, der HwO oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Beruf erworben wurde, für den die Ausbildungszeit mit mindestens zwei Jahren festgesetzt ist.

    Es handelt sich bei einer neuen Berufsausbildung auch dann um eine erstmalige Berufsausbildung, wenn die vorherige
    Berufsausbildung in einem Beruf gem. § 60 Abs. 1 SGB III
    entsprechend dem Berufsausbildungsvertrag durchgeführt wurde, der Auszubildende jedoch die Abschlussprüfung nicht bestanden hat.


    Ansonsten gilt natürlich auch,
    § 59 Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer beruflichen Ausbildung ..., wenn
    1. die berufliche Ausbildung ...förderungsfähig ist,
    2. sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und
    3. ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen .... (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    DMS was meinst du also denkst du ich bekomme BAB ????

    Und Tinchen dankee dir auch an dich

  5. #5
    dms
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    Standard AW: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    Zitat Zitat von Bankover123 Beitrag anzeigen
    DMS was meinst du also denkst du ich bekomme BAB ????
    Nach den vorliegenden Informationen, so wie Tinchen bereits gesagt hat, scheint ein Anspruch zu bestehen.

    Stell den Antrag.

    Anspruch = sagt noch nichts über die Höhe der zuzahlenden Leistung aus (Anspruch dem Grunde nach)

    Hinsichtlich der Höhe benutze den BAB-Rechner.

    dms

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: [B]Bab Ja oder Nein HILFE !!![/B]

    Okiii ich danke euch soweit für eure HILFE

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