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Thema: BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

  1. #1
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    Standard BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

    Hallo, ich habe bereits eine 1. betriebliche Ausbildung vor einigen Jahren absolviert, leider bin ich dann chronisch krank geworden, so dass ich auf Anraten meines Arztes einen anderen Beruf ausüben sollte. Ich war dann selbstständig, da ich jedoch nicht davon leben kann, bin ich jetzt gezwungen mich beruflich umzuorientieren. Wäre es möglich in meinem Fall BAB zu bekommen? Ich habe gelesen, wenn man seinen ersten Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. gesundheitlich nicht darf, dass dann als Ausnahme auch über den 30 Jahren Altersgrenze eine zweite Ausbildung mit BAB gefördert wird. Stimmt das? Wie wäre das in meinem Fall? Wenn ich BAB bekommen würde, bekommt man zusätzlich auch noch Wohngeld? Reicht ein ärztliches Attest bzw. Bescheinigung seit wann man krank ist aus um BAB in meinem Falle zu beantragen? Ich hatte vorher noch nie BAB, Bafög oder ähnliches. Es wäre schön, wenn mir jmd. helfen könnte.

  2. #2
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    Standard AW: BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

    Hallo,

    das kann nur das Arbeitsamt im Einzelfall entscheiden. Allerdings würde ich mir da nicht zuviel Hoffnungen machen, denn durch Deine Selbstständigkeit hast Du einen herrlichen Ablehnungsgrund geliefert, Dir BAB zu verweigern.

    Wenn ich BAB bekommen würde, bekommt man zusätzlich auch noch Wohngeld?
    Nein.

    Reicht ein ärztliches Attest bzw. Bescheinigung
    Nein. Normalerweise entscheidet das ein Amtsarzt.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

    Warum ist meine Selbstständigkeit ein Ablehnungsgrund? Ich bin bereits arbeitssuchend gemeldet. Habe keine Einnahmen, nur Schulden. Von der Selbstständigkeit kann ich nicht leben, bin Quereinsteiger, in dem was ich mit der Selbstständigkeit gemacht habe, mir fehlen wichtige Kenntnisse um den Beruf ausüben zu können. In meinem kfm. Beruf, den ich ursprünglich erlernt habe, kann ich auch nicht mehr aus Krankheitsgründen arbeiten. Weshalb steht mir BAB dann nicht zu? Ich habe ja die Rechtsbedingungen, die auf der Hompeage von der Arbeitsagentur stehen, gelesen und da steht, wenn man nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann und noch nie eine Förderung erhalten hat, dann bekommt man BAB, auch über die 30er Grenze.

  4. #4
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    Standard AW: BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

    Das mit dem Amtsarzt ist auch kein Problem, ich war da bereits in der Vergangenheit mal wegen einer anderen Seite, der weiß bereits von meiner Krankheit, würde das also auch absegnen.

  5. #5
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: BAB für 2. Ausbildung, Ausnahme: chronisch Kranker?

    Zitat Zitat von sunshine1978 Beitrag anzeigen
    Weshalb steht mir BAB dann nicht zu?
    BAB ist grundsätzlich nur für eine erste Ausbildung. Die Förderung einer zweiten Ausbildung ist eine absolute Ausnahme.

    Zitat Zitat von sunshine1978 Beitrag anzeigen
    Ich habe ja die Rechtsbedingungen, die auf der Hompeage von der Arbeitsagentur stehen, gelesen und da steht, wenn man nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann und noch nie eine Förderung erhalten hat, dann bekommt man BAB, auch über die 30er Grenze.
    Ob das so dort steht, wage ich zu bezweifeln.
    Eine Altersbeschränkung gibt es bei BAB nicht.


    Zitat Zitat von sunshine1978 Beitrag anzeigen
    In meinem kfm. Beruf, den ich ursprünglich erlernt habe, kann ich auch nicht mehr aus Krankheitsgründen arbeiten.
    Wenn dies so wäre, wie wäre es mit einem Reha-Antrag bei der Agentur für Arbeit (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

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