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Thema: BAB bei Arbeitsplatzwechsel???

  1. #1
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    Standard BAB bei Arbeitsplatzwechsel???

    Hey Ihr`s,

    ich hab nächste woche meine mündliche prüfung und auch schon einen neuen AG gefunden. Jedoch besteht ja noch die Option nicht zu bestehen. In diesem Fall wollte ich trotzdem beim neuen AG anfangen. Dieser würde mich nämlich für das nächste halbe Jahr bis die nächste Prüfung ansteht ausbilden wollen.

    Steht mir das BAB dann trotzdem noch zu oder fällt es dann weg?

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: BAB bei Arbeitsplatzwechsel???

    Trenne dein Problem in zwei Fragestellungen.
    1. Wielange hab ich Anspruch bei einer verpatzten Prüfung?
    2. Bleibt mein Anspruch bestehen, wenn ich den ArbG während der Ausbildung wechsle, welcher meine bisherige Ausbildung unverändert lt. Berufsausbildungsvertrag (BAV) fortführt?

    zu 1. Siehe Berufsausbildungsvertrag, Ausbildungsverhältnis und Bewilligungsbescheid - das früheste Endedatum ist entscheidend
    Soweit dein BAV verlängert wird und Du das rechtzeitig mitgeteilt hast, wird ja auch dein Bescheid verändert (verlängert)

    zu 2. in dieser Konstellation ja; meldepflicht nicht vergessen (siehe BAB-Bescheid Seite 2)

    zu deiner vermischten Anfrage noch folgender Hinweis:
    Du brauchst dann wahrscheinlich eine Verlängerung des BAV
    Ohne den verlängerten BAV -> keine Ausbildung --> kein BAB

    mein Tip: wenn es spruchreif wird, sofort mit der Agentur Verbindung aufnehmen und abklären, was für Unterlagen noch benötigt werden

    Schau mal in den Bescheid, evtl. wird diesen Monat sowieso die Zahlung eingestellt, weil man auf eine Nachricht von Dir wartet.

    dms

  3. #3
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    Standard AW: BAB bei Arbeitsplatzwechsel???

    Hey leuts,

    also für mich nochmal zum verständnis.
    Ich bekomme ja dann einen neuen BAV vom neuen AG. Aba nichts desto trotz, ist es ja keine neue ausbildung. Jedoch verändert sich die Entfernung zur Arbeitsstelle. Könnte das ein Ablehnungsgrund sein mir das BAB weiter zu zahlen?

    Die Meldungspflicht kenne ich, würde da Montag so wie so anrufen, da ich im Vorfeld alles geklärt haben will.

    Wie lange würde dann die neue Berechnung dauern?

  4. #4
    dms
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    Standard AW: BAB bei Arbeitsplatzwechsel???

    Zitat Zitat von Püppi-Maus Beitrag anzeigen
    Hey leuts,

    also für mich nochmal zum verständnis.
    Ich bekomme ja dann einen neuen BAV vom neuen AG. Aba nichts desto trotz, ist es ja keine neue ausbildung.
    siehe meinen Punkt 2

    Zitat Zitat von Püppi-Maus Beitrag anzeigen
    ...Jedoch verändert sich die Entfernung zur Arbeitsstelle. Könnte das ein Ablehnungsgrund sein mir das BAB weiter zu zahlen?
    Wenn sich außer den Fahrkosten nichts ändert, dann ist das kein Ablehnungsgrund,allerdings kann sich jedoch durch die Neuberechnung auch eine BAB in Höhe von unter 10,00 Euro ergeben; was dann zu einer Ablehnung führt (da liegen hier zuwenig Informationen vor).

    Zitat Zitat von Püppi-Maus Beitrag anzeigen
    Wie lange würde dann die neue Berechnung dauern?
    Woher soll man das wissen ?

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