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Thema: Anspruch auf BAB?

  1. #1
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    Frage Anspruch auf BAB?

    Hallo zusammen,

    anders als in meiner letzten Frage werde ich u.U. doch ausziehen und meine betriebliche Ausbildung wo anders machen.
    Weiß jemand, wie hoch das zusammengerechnete Einkommen der Eltern höchstens sein darf, damit man einen Anspruch auf BAB hat? Also natürlich vorausgesetzt die anderen Faktoren stimmen alle.
    Ich habe schon im Internet geforscht, aber auch im Gesetzestext habe ich das nicht gefunden...

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Schau mal auf die Seite der Agentur für Arbeit.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Hallo Haargummi,

    bei zusammenlebenden Eltern liegt die Grenze bei 1.605 Euro, siehe auch im Inforatikel unter : Berufsausbildungsbeihilfe - BAB Ratgeber - SGB III

    Die Einkommensfreibeträge orientieren sich ebenfalls am BAföG.

    LG

    Tinchen

  4. #4
    dms
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Zitat Zitat von Haargummi Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, wie hoch das zusammengerechnete Einkommen der Eltern höchstens sein darf, damit man einen Anspruch auf BAB hat? Also natürlich vorausgesetzt die anderen Faktoren stimmen alle.
    Schau Dir mal meine Signatur an und nutze den Link zum BAB-Rechner, da kannst Du in etwa schon mal überrechnen.
    Hinweis: beachte den Hinweis dort
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Zitat Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
    Hallo Haargummi,

    bei zusammenlebenden Eltern liegt die Grenze bei 1.605 Euro, siehe auch im Inforatikel unter : Berufsausbildungsbeihilfe - BAB Ratgeber - SGB III
    Aber das ist doch der Freibetrag und nicht, das was am Ende noch übrig bleiben darf, oder? Die Freibeträge zieht man doch von dem einkommen ab, oder nicht?

  6. #6
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Zitat Zitat von Haargummi Beitrag anzeigen
    Aber das ist doch der Freibetrag und nicht, das was am Ende noch übrig bleiben darf, oder? Die Freibeträge zieht man doch von dem einkommen ab, oder nicht?
    Das was am Ende noch übrig bleibt, muss doch erst berechnet werden. In der Berechnung wird aber der erwähnte Freibetrag vom durchschnittlichen fiktiven berechneten MonatsNetto aus allen Einkünften abgezogen.
    Wenn dann also ein negativer Betrag oder 0 rauskommt, dann kann man sich die weitere Berechnung beim Elterneinkommen sparen; dann gibt es kein anzurechnendes Elterneinkommen.

    Ich hatte dich nicht umsonst auf den BAB-Rechner aufmerksam gemacht.
    Geändert von dms (26.05.2011 um 19:27 Uhr) Grund: vorletzten Satz hinzugefügt

  7. #7
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Zitat Zitat von dms Beitrag anzeigen
    Das was am Ende noch übrig bleibt, muss doch erst berechnet werden.
    Das ist mir schon klar, dass das erst berechnet wird. Ich dachte nur, es gibt da Vorgaben wie hoch der Betrag sein darf, der am Ende da rauskommen darf. Weil man bekommt ja nur unter einem bestimmten Einkommen der Eltern überhaupt BAB. Irgendwo muss da ja die Grenze liegen, ich verstehe nur nicht ganz, wo...

    Das mit dem Rechner habe ich schon mal gemacht, hat aber irgendwie nicht geklappt...

  8. #8
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Zitat Zitat von Haargummi Beitrag anzeigen
    Weil man bekommt ja nur unter einem bestimmten Einkommen der Eltern überhaupt BAB. Irgendwo muss da ja die Grenze liegen, ich verstehe nur nicht ganz, wo...
    ..
    Eine solche Grenze kann man errechnen, die gilt aber eben nur für den einen speziellen Fall.
    Das Problem ist, dass in der Berechnung auch besondere Familienumstände etc. berücksichtigt werden.

    Du kannst Dich an die für dich gültige Grenze mittels BAB-Rechner herantasten, indem Du das Elterneinkommen einfach mal bei jeder Berechnung um 10.000,00 Eur erhöhst.
    Anfangen würde ich beim BAB-Rechner zuerst ohne Elterneinkommen (wie z.B. ein Vollwaise).

    Zitat Zitat von Haargummi Beitrag anzeigen
    ...Das mit dem Rechner habe ich schon mal gemacht, hat aber irgendwie nicht geklappt...
    Einmal ist keinmal

  9. #9
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    Standard AW: Anspruch auf BAB?

    Sooo...
    ich habe das in der zwischenzeit noch mal probiert, ich glaube ich weiß jetzt mehr.
    Dankeschön!

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