Hallo alle zusammen.
Ich habe eine Frage bezüglich meines FSJ´s das ich im September anfange.
Und zwar würden mir rund 240 Euro fehlen die ich für die Miete usw brauche. Im Moment bekomme ich BAfög + Kindergeld und das reicht aus. Bei dem Fsj werde ich 300 bekommen und das sind dann 240 Euro weniger. Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf Bab habe. Und wenn nicht gibt es sonst noch irgendeine Möglichkeit? Ansonsten nehme ich mir dann am Wochenende noch einen Nebenjob.
Danke im Vorraus![]()
BAB = Berufsausbildungsbeihilfe
FSJ = Freiwilliges soziale Jahr
FSJ ist weder eine beruflichen Ausbildung, noch eine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (i.S. von § 59 ff SGB III); somit kein Anspruch auf BAB bei einem FSJ.§ 59 SGB III
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, wenn
1. die berufliche Ausbildung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme förderungsfähig ist,
2. sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und
3. ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Maßnahmekosten (Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
dms
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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