Hallo
Mein Problem ist, ich bin 17 Jahre halt, halt mit Mutti immer wieder Stress ( was auf die Psyche geht ) und mache eine Ausbildung zur Fachverkäuferin.
Meine Eltern leben getrennt / unverheiratet
Beide sind Berufstätig.
So und meine Sache ist halt, ich wollte mit einer Freundin zusammenziehen nur würde mein Lehrlingsgehalt nicht reichen.
Hätte ich da anspruch auf BAföG?
Weil viele meinen JA und andere NEIN![]()
Ein ganz klares NEIN.
Frag mal nach BAB!
Auch hier vorerst ein ganz klares NEIN.
Sobald du 18 bist, wird ein JA draus.
Allerdings betrifft dies nur den Anspruch. Was die Höhe angeht,
dazu kann hier keine Aussage gemacht werden, weil zuwenig Angaben vorliegen.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
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