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Thema: Erstausbildung ohne Einkommen

  1. #1
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    Frage Erstausbildung ohne Einkommen

    Ich werde im Herbst mit einer Ausbildung an einer Berufsfachschule beginnen.
    Leider erhalte ich für diese Ausbildung 0€ im Monat.
    Wenn es nach dem Einkommen meiner Eltern geht, so übersteigt ihr Einkomen den erlaubten Freibetrag.Ist es denn möglich, wenigstens einen kleinen Zuschuss mittels BAföG oder BAB oder Sonstiges zu erhalten?

    Liebe Grüße

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Zitat Zitat von Schildi Beitrag anzeigen
    Ich werde im Herbst mit einer Ausbildung an einer Berufsfachschule beginnen.
    ......Ist es denn möglich, wenigstens einen kleinen Zuschuss mittels BAföG oder BAB oder Sonstiges zu erhalten?

    Liebe Grüße
    BAB ist nicht für schulische Ausbildung gedacht/ vorgesehen.
    Für schulische Ausbildungen ist eigentlich BAföG zuständig.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Ok, vielen Dank für deinen Hinweis! Ist es denn möglich, BAföG zu beziehen, wenn meine Eltern zu viel verdienen? Immerhin muss ich jeden Tag ca. 40-50km mit dem Auto fahren(Für Hin- und Rückfahrt).

    Danke im Vorraus!

  4. #4
    dms
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    Zitat Zitat von Schildi Beitrag anzeigen
    Ok, vielen Dank für deinen Hinweis! Ist es denn möglich, BAföG zu beziehen, wenn meine Eltern zu viel verdienen?...
    Zitat Zitat von Schildi Beitrag anzeigen
    ....
    Wenn es nach dem Einkommen meiner Eltern geht, so übersteigt ihr Einkomen den erlaubten Freibetrag....
    Welche Leistung bzw. welchen Freibetrag hast Du denn geprüft?

    Zu BAföG halte ich mich etwas zurück, da kenne ich mich nicht so aus mit den ganzen schulformen etc.

    Ich hab aber mal per PN jemand auf deine Frage aufmerksam gemacht; vielleicht antwortet Dir jemand, der sich mit BAföG auskennt.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Was ist das für eine Ausbildung und an welcher Schule wird sie stattfinden?

    Haben deine Eltern denn jetzt geringeres Einkommen als vor zwei Jahren? Dann könnte man einen Aktualisierungsantrag stellen. § 24 BAföG Gesetz - Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners - Berufsausbildungsförderungsgesetz

    Ansonsten bleibt nur der Weg über die Vorausleistung.
    § 36 BAföG Gesetz - Vorausleistung von Ausbildungsförderung - Berufsausbildungsförderungsgesetz
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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