Hallo,
ich habe folgendes Problem, habe den 'Antrag auf Weiterbewilligung Berufsausbildungsbeihilfe' ausgefüllt und habe heute per Post die Nachricht bekommen, dass ich nur 24€ bekomme? Was ist da falsch? Ich bekomme immer noch das gleiche Lehrgeld, erst ab 01.08 bekomme ich mehr.
Zu meiner Person:
Azubi 2tes Lehrjahr und beide Elternteile verdienen zu wenig, also werden sie nicht mit berechnet.
Hier die meine Staffelung des Lehrgeldes.
01.08.09 - 31.07.10 (621,02€)
01.08.10 - 31.07.11 (731,02€)
01.08.11 - 31.07.12 (841,02€)
Beziehe BAB seit 01.09.2009 (Ausbildungstart)
Zeitraum: 01.09.2009 -> 31.01.2010 | Höhe BAB: 158€
Zeitraum: 01.02.2010 -> 28.02.2011 | Höhe BAB: 181€ (Die Fahrtkosten fehlten.
nun der neue Zeitraum: 01.03.2011 -> 31.07.2012 | Höhe BAB: 24€ ???
Einkommen Azubi (Anm. 1) steht 643,85€ ?? hö ich verdiene doch noch nicht mehr!
Danke für eure Hilfe, bin echt finanziell im Arsch wenn ich echt nur 24€ bekomme, ab 01.08.2011 würde ich es verstehen und es würde klappen.
Grüße aus Hamburg
Jeremy
Hallo,
ganz einfache ÜberlegungEinkommen Azubi (Anm. 1) steht 643,85€ ?? hö ich verdiene doch noch nicht mehr!
01.08.09 - 31.07.10 (621,02€)
01.08.10 - 31.07.11 (731,02€)
01.08.11 - 31.07.12 (841,02€)
addiere mal bitte Dein Einkommen im Zeitraum
01.09.2009 bis 28.02.2011
und im Zeitraum
01.03.2011 bis 31.07.2012
Dein Einkommen wird so ähnlich festgestellt.
Ob trotzdem Rechenfehler drin sind, kann hier nicht eingeschätzt werden (zu wenig Informationen).
dms
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Es kommt darauf, was genau nachgerechnet werden soll.
Wenn der Auszahlbetrag überprüft werden soll:
Ausbildungsvergütung Brutto nach Monaten für den Zeitraum
01.03.2011 bis 31.07.2012; sowie evtl. Einmalzahlungen mit Angabe des Zahlmonates
Fahrkosten
1. beantragte Familienheimfahrte
2. Pendelfahrten (Kilometer einfache Fahrt, wohin, wie oft in der woche)
3. Miethöhe (warmmiete)
da du geschrieben hast,
kann man auf Elterneinkommen verzichten.und beide Elternteile verdienen zu wenig, also werden sie nicht mit berechnet.
Außerdem solltest Du die obere Quertabelle hier noch reinschreiben (Anlage zum Bescheid).
Hilfsweise kannst Du dich am BAB-Rechner orientieren.
Versuche erstmal mit dem Rechner das ergebnis zu überprüfen.
Du wirst es nicht genau treffen, weil der Rechner noch den alten Rechtsstand darstellt -meine letzte Info-.
Aber dein Hauptanliegen scheint ja nun geklärt zu sein.
dms
Ja der Auszahlbetrag ist mir sehr wichtig.
Bruttovedienst:
01.03.11 - 31.07.11 | 731.02€ x5 = 3655,1€
01.08.11 - 31.07.12 | 841.02€ x11 = 9251,22€
Urlaubsgeld Einmahlzahlung:
6/11 | 216€
zu 1 'beantragte Familienheimfahrten'
Kraftfahrzeug -> als Selbstfahrer -> 108km hin + 108km zurück = 216km
zu 2 'Pendelfahrten' / Zum Betrieb
Kraftfahrzeug -> als Selbstfahrer -> 15,2km + 15,2km zurück = 30,4km
zu 3. Miete
Seite 3 von 7 BAB, Punkt 7.3
Meine Monatliche Miete (anschließlich der Nebenkosten) ist höher als 148€
Ja -> Die Miete (einschließlich Nebenkosten) hat sich.
Nicht geändert. Weiter mit Nummer 7.4
Hier die aktuelle Quertabelle:
ZeitraumNummer | 01
Zeitraum vom | 01.03.2011
Zeitraum bis | 31.07.2012
Bedarf für den Lebensunterhalt | 543€
Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen | 124,58€
Gesamtbedarf | 667,58€
Einkommen Azubi (Anm. 1) | 643,85€
Einkommen Eltern | 0
Einkommen Ehegatte/ Lebenspartner | 0
Höhe BAB | 24€
Was für Möglichkeiten habe ich noch? Der Bab Rechner meint immer ich habe kein Anspruch!
Ausbildungsvergütung
Durchschnittlich 821,37
Abzgl. SV-pauschale 174,95
Abzgl. Steuerpauschale 2,57
Anzurechnendes Einkommen 643,85
Bedarf Lebensunterhalt
Grundbedarf 348
Auswärtige Unterbringung 149
Miete/ Mietanteil 195 -nicht angegeben von Dir!
Mietzuschuss 195 – 149= 46
348+149+46=543
Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen
sonstige Aufwendungen 12
Fahrkosten
Betrieb 30,4 x 0,2 x 5 Tage x 13/3= 131,73
Familienheimfahrten kein Anspruch – Wohnung wahrscheinlich nicht ausbildungsbedingt genommen
124,58 – 12= 112,58
Angabe zu den Fahrkosten sind unvollständig / unplausibel
Berufsschule???
zumindest die Einkommensberechnung stimmt
Ich kann vorerst keine groben Schnitzer erkennen, zumal einige Angaben von Dir fehlen bzw. nicht plausibel sind.
dms
Okay, habe eine Mail an die Arge Hamburg geschrieben und die sehen sich den Fall an.
hallo,
hat sich noch was neues ergeben?
..wenn die auswärtige unterbringung notwendig ist, müsste es doch noch einen zusätzlichen freibetrag von 58 euro geben oder?
also 643,85 - 58.
ausserdem kann man, wenn man bab erhält, bei der arge einen antrag auf mietkostenzuschuss stellen ("Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" )
desweiteren die frage: gibt es aufs jahresbrutto gehalt nicht auch für azubis die 920€ pauschbetrag? bei der kindergeldberechnung werden die zumindest berücksichtigt, auch bei azubis..
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