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Thema: Antrag auf Weiterbewilligung BAB - Fehler bei der Berechnung?

  1. #1
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    Unglücklich Antrag auf Weiterbewilligung BAB - Fehler bei der Berechnung?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, habe den 'Antrag auf Weiterbewilligung Berufsausbildungsbeihilfe' ausgefüllt und habe heute per Post die Nachricht bekommen, dass ich nur 24€ bekomme? Was ist da falsch? Ich bekomme immer noch das gleiche Lehrgeld, erst ab 01.08 bekomme ich mehr.

    Zu meiner Person:

    Azubi 2tes Lehrjahr und beide Elternteile verdienen zu wenig, also werden sie nicht mit berechnet.

    Hier die meine Staffelung des Lehrgeldes.

    01.08.09 - 31.07.10 (621,02€)
    01.08.10 - 31.07.11 (731,02€)
    01.08.11 - 31.07.12 (841,02€)

    Beziehe BAB seit 01.09.2009 (Ausbildungstart)

    Zeitraum: 01.09.2009 -> 31.01.2010 | Höhe BAB: 158€
    Zeitraum: 01.02.2010 -> 28.02.2011 | Höhe BAB: 181€ (Die Fahrtkosten fehlten.

    nun der neue Zeitraum: 01.03.2011 -> 31.07.2012 | Höhe BAB: 24€ ???
    Einkommen Azubi (Anm. 1) steht 643,85€ ?? hö ich verdiene doch noch nicht mehr!

    Danke für eure Hilfe, bin echt finanziell im Arsch wenn ich echt nur 24€ bekomme, ab 01.08.2011 würde ich es verstehen und es würde klappen.

    Grüße aus Hamburg
    Jeremy

  2. #2
    dms
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    Hallo,

    Einkommen Azubi (Anm. 1) steht 643,85€ ?? hö ich verdiene doch noch nicht mehr!
    ganz einfache Überlegung
    01.08.09 - 31.07.10 (621,02€)
    01.08.10 - 31.07.11 (731,02€)
    01.08.11 - 31.07.12 (841,02€)
    addiere mal bitte Dein Einkommen im Zeitraum
    01.09.2009 bis 28.02.2011
    und im Zeitraum
    01.03.2011 bis 31.07.2012

    Dein Einkommen wird so ähnlich festgestellt.

    Ob trotzdem Rechenfehler drin sind, kann hier nicht eingeschätzt werden (zu wenig Informationen).

    dms
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  3. #3
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    Zitat Zitat von dms Beitrag anzeigen
    Ob trotzdem Rechenfehler drin sind, kann hier nicht eingeschätzt werden (zu wenig Informationen).

    dms
    Hallo dms,

    danke für die schnelle Antwort, was für Informationen benötigst du?

    Danke & Grüße
    Jeremy

  4. #4
    dms
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    Es kommt darauf, was genau nachgerechnet werden soll.
    Wenn der Auszahlbetrag überprüft werden soll:
    Ausbildungsvergütung Brutto nach Monaten für den Zeitraum
    01.03.2011 bis 31.07.2012; sowie evtl. Einmalzahlungen mit Angabe des Zahlmonates
    Fahrkosten
    1. beantragte Familienheimfahrte
    2. Pendelfahrten (Kilometer einfache Fahrt, wohin, wie oft in der woche)
    3. Miethöhe (warmmiete)

    da du geschrieben hast,
    und beide Elternteile verdienen zu wenig, also werden sie nicht mit berechnet.
    kann man auf Elterneinkommen verzichten.

    Außerdem solltest Du die obere Quertabelle hier noch reinschreiben (Anlage zum Bescheid).

    Hilfsweise kannst Du dich am BAB-Rechner orientieren.
    Versuche erstmal mit dem Rechner das ergebnis zu überprüfen.
    Du wirst es nicht genau treffen, weil der Rechner noch den alten Rechtsstand darstellt -meine letzte Info-.

    Aber dein Hauptanliegen scheint ja nun geklärt zu sein.

    dms

  5. #5
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    Ja der Auszahlbetrag ist mir sehr wichtig.

    Bruttovedienst:
    01.03.11 - 31.07.11 | 731.02€ x5 = 3655,1€
    01.08.11 - 31.07.12 | 841.02€ x11 = 9251,22€

    Urlaubsgeld Einmahlzahlung:
    6/11 | 216€

    zu 1 'beantragte Familienheimfahrten'
    Kraftfahrzeug -> als Selbstfahrer -> 108km hin + 108km zurück = 216km

    zu 2 'Pendelfahrten' / Zum Betrieb
    Kraftfahrzeug -> als Selbstfahrer -> 15,2km + 15,2km zurück = 30,4km

    zu 3. Miete
    Seite 3 von 7 BAB, Punkt 7.3
    Meine Monatliche Miete (anschließlich der Nebenkosten) ist höher als 148€
    Ja -> Die Miete (einschließlich Nebenkosten) hat sich.
    Nicht geändert. Weiter mit Nummer 7.4

    Hier die aktuelle Quertabelle:

    ZeitraumNummer | 01
    Zeitraum vom | 01.03.2011
    Zeitraum bis | 31.07.2012
    Bedarf für den Lebensunterhalt | 543€
    Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen | 124,58€
    Gesamtbedarf | 667,58€
    Einkommen Azubi (Anm. 1) | 643,85€
    Einkommen Eltern | 0
    Einkommen Ehegatte/ Lebenspartner | 0
    Höhe BAB | 24€


    Was für Möglichkeiten habe ich noch? Der Bab Rechner meint immer ich habe kein Anspruch!

  6. #6
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    Ausbildungsvergütung
    Durchschnittlich 821,37
    Abzgl. SV-pauschale 174,95
    Abzgl. Steuerpauschale 2,57
    Anzurechnendes Einkommen 643,85
    Bedarf Lebensunterhalt
    Grundbedarf 348
    Auswärtige Unterbringung 149
    Miete/ Mietanteil 195 -nicht angegeben von Dir!
    Mietzuschuss 195 – 149= 46
    348+149+46=543
    Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen
    sonstige Aufwendungen 12
    Fahrkosten
    Betrieb 30,4 x 0,2 x 5 Tage x 13/3= 131,73
    Familienheimfahrten kein Anspruch – Wohnung wahrscheinlich nicht ausbildungsbedingt genommen
    124,58 – 12= 112,58
    Angabe zu den Fahrkosten sind unvollständig / unplausibel
    Berufsschule???


    zumindest die Einkommensberechnung stimmt

    Ich kann vorerst keine groben Schnitzer erkennen, zumal einige Angaben von Dir fehlen bzw. nicht plausibel sind.
    dms

  7. #7
    dms
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    Zitat Zitat von Informatiker87 Beitrag anzeigen
    Was für Möglichkeiten habe ich noch? Der Bab Rechner meint immer ich habe kein Anspruch!
    Wie ich bereits erwähnte, ist der BAB-Rechner noch auf dem Stand vor dem 01.08.2010 (BAföG-Reform).
    Insoweit ist es richtig, dass dort kein Anspruch rauskommt.
    Außerdem handelt es sich dort um eine vereinfachte Rechnung.

    dms

  8. #8
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    Okay, habe eine Mail an die Arge Hamburg geschrieben und die sehen sich den Fall an.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Informatiker87 Beitrag anzeigen
    Okay, habe eine Mail an die Arge Hamburg geschrieben und die sehen sich den Fall an.
    Wenn du Glück hast, leiten die die Mail an die Agentur für Arbeit Hamburg weiter.
    Die ARGE bzw. das JobCenter ist dafür nicht zuständig.

    dms

  10. #10
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    Zitat Zitat von dms Beitrag anzeigen
    Wenn du Glück hast, leiten die die Mail an die Agentur für Arbeit Hamburg weiter.
    Die ARGE bzw. das JobCenter ist dafür nicht zuständig.

    dms
    ist doch direkt an das Bab Team Hamburg gegangen!

    Danke & ich schreib hier wieder wenn ich was höre!

  11. #11
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    hallo,

    hat sich noch was neues ergeben?


    ..wenn die auswärtige unterbringung notwendig ist, müsste es doch noch einen zusätzlichen freibetrag von 58 euro geben oder?

    also 643,85 - 58.

    ausserdem kann man, wenn man bab erhält, bei der arge einen antrag auf mietkostenzuschuss stellen ("Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" )


    desweiteren die frage: gibt es aufs jahresbrutto gehalt nicht auch für azubis die 920€ pauschbetrag? bei der kindergeldberechnung werden die zumindest berücksichtigt, auch bei azubis..

  12. #12
    dms
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    Zitat Zitat von rudolff Beitrag anzeigen
    desweiteren die frage: gibt es aufs jahresbrutto gehalt nicht auch für azubis die 920€ pauschbetrag? bei der kindergeldberechnung werden die zumindest berücksichtigt, auch bei azubis..
    JA beim Finanzamt

    Bevor Nachfragen kommen, Kindergeld ist auch eine steuerliche Leistung

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