Hallo,
also ich bin jetzt 21 Jahre alt und beginne diesen August meine erste Ausbildung und werde parallel wohl auch noch das Abengymnasium in Angriff nehmen.
Nun ist es so, dass ich gerne von Zuhause ausziehen möchte, weil es hier schon länger größere Differenzen gibt (wenn es nötig ist, würde ich da auch näher drauf eingehen). Auf jeden Fall sind's keine Lappalien.
Im 1. Jahr werde ich 500€ brutto verdienen und glaube kaum, dass ich mir da noch eine Wohnung mit leisten kann. Also frage ich mich jetzt, ob mir irgendeine unterstützende Leistung zusteht.
Von dem, worüber ich mich informiert habe, weiß ich, das mir folgende Sachen zustehen KÖNNTEN, aber es irgendwie dann auch wieder nicht tun. Mein Berater bei der Arbeitsagentur hat mir da auch nicht richtig weiterhelfen können.
Kindergeld eventuell, das wären dann wohl etwas unter 200€, nehme ich an.
BAB steht mir angeblich eher nicht zu, weil ich als Begründung keine weite Entfernung angeben kann und mein Vater wohl auch zu viel verdient (nicht dass sich das bemerkbar machen würde neben den Schulden) und die Begründung, dass man wegen schwerwiegenden Differenzen ausziehen müsse, hier nicht gilt. Trotzdem hat mein Berater bei der Arbeitsagentur das nahe gelegt, deswegen schreibe ich auch in dieses Unterforum.
Also bliebe höchstens noch ALGII, aber darüber lese ich auch immer wieder widersprüchliche Angaben und habe keine Ahnung, ob es mir zusteht.
Ich meine auch gelesen zu haben, dass BAB ab einem Betrag von 600€ netto auch nicht mehr gestattet wird, weil davon ausgegangen wird, dass man sich mit 600€ gut über Wasser halten kann. Was ich nichtmal bestreiten will, weil ich es nicht einschätzen kann. Mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld müsste ich ja knapp auf diesen Betrag kommen, denke ich.
Deswegen jetzt zwei Fragen:
1) Was genau steht mir theoretisch tatsächlich zu?
2) Und eine eher emotionale Frage, an die Leute, die den Auszug in ähnlichen Situationen schon gewagt haben: Wie kommt ihr mit dem Geld zurecht? Klappt alles soweit?
Dazu muss ich sagen, ich erwarte wirklich nicht, mir irgendwelche Luxusartikel leisten zu können. Nur habe ich Angst, dass ich am Ende eventuell mit Schulden dastehen könnte (da ich Schulden aus dem Elternhaus kenne, ist das ein sehr schwieriges Thema für mich). Ich weiß wirklich nicht, wie teuer der Lebensunterhalt für einen Menschen im Monat so ist, deswegen klingt meine Frage vielleicht etwas naiv, aber ich mein das wirklich ehrlich.
Ich müsste mir dann ja Wohnung+Nebenkosten, Krankenkasse, Lebensmittel, die Pille, die Fahrtkosten bis zur Arbeit/Beruffschule/Abendgymnasium und ein paar Klamotten leisten können, damit ich nicht eine Woche lang in denselben Klamotten zur Arbeit erscheine. Das klingt schon nach einer Menge Kohle.
Ist das überhaupt machbar, ohne am Ende bei 0 oder unter 0 anzukommen? Ich meine, was ist, wenn ich plötzlich mal einen Notfall habe und da 200€ oder sowas für in der Hinterhand haben muss? Unfall, neue Brille oder Stromnachzahlungen, kann doch alles passieren.
Irgendwie müsst ihr doch Geld zurücklegen können, oder nicht?
Ich danke für jede Antwort.![]()
Hallo,
ich werde mich nur auf BAB beschränken in meinem Beitrag.
1. BAB-Anspruch dem Grunde nach
Du bist über 18, somit ist ein Verweis auf die elterliche Wohnung beim BAB für Dich nicht mehr zutreffend.
Soweit deine Ausbildung eine berufliche/betriebliche und keine schulische Ausbildung ist, sollte einem BAB-Anspruch nach dem Auszug aus dem elterlichen Wohnung nichts mehr im Wege stehen.
Für BAB ist es nur wichtig, in Deiner Situation, ob Du aus privaten oder ausbildungsbedingt ausziehen musst. Dies hat jedoch nur Auswirkungen bei der Berechnung, nicht jedoch auf deinen grundsätzlichen Anspruch.
2. BAB-Anspruch der Höhe nach
Die BAB wird berechnet, indem dein Bedarf (Lebensunterhalt, Miete, Fahrkosten, evtl. sonstige Kosten) festgestellt wird.
Davon wird dein anzurechnendes Einkommen und das deiner Eltern abgezogen. Bleibt was positives übrig, ist dies der Zahlbetrag BAB.
Einkommen - aus dem Einkommen werden noch Freibeträge etc. abgezogen und es ergibt sich letztendlich das anzurechnende Einkommen. Private Schulden spielen übrigens keine Rolle, und werden nicht berücksichtigt.
Zu einer überschlägigen Berechnung kannst Du mal den BAB-Rechner benutzen.
Zu dem Problem 600 € Netto. Eigentlich kann man auch mit 600 € netto durchaus noch BAB erhalten. Es hängt halt davon ab, wie hoch der Bedarf ist und wieviel anzurechnendes Einkommen von Dir und den Eltern man davon abziehen muss.
Hinweis: die Bedarfssätze sind im Gesetz hinsichtlich der Höhe nach festgelegt.
Nutze evtl. die weiterführenden Informationen in meiner Signatur. Dort findest Du auch den Link für den BAB-Rechner.
Im BAB-Rechner taucht die Frage auf:
Ist die Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung erforderlich?
Diese solltest Du mit Nein beantworten, weil Du ja aus persönlichen Gründen aus dem Elternhaus ausziehen willst (siehe auch oben).
Mein Fazit: Soweit die Ausbildung förderungsfähig ist, und Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst, scheint ein BAB-Antrag sinnvoll.
Wieviel dann rauskommt, dazu sind hier nicht ausreichend Informationen vorhanden.
dms
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Danke erstmal für die rasche Antwort.
Bei meiner Ausbildung handelt es sich um eine betriebliche Ausbildung, das dürfte also kein Problem sein.
Ich war heute auch noch selbst beim Amt und hab mich da auch nochmal beraten lassen. Mir wurde dann aber gesagt, dass ich einen BAB-Antrag erst stellen kann, nachdem ich eine Wohnung habe und bereits mit der Ausbildung angefangen habe. Ich nehme an, das stimmt so auch wieder nicht, weil sowohl in deinem Link als auch in einem Flyer steht, man soll den Antrag rechtzeitig abgeben.
Sollte ich mir also einfach so schnell wie möglich einen Antrag geben lassen und den ausfüllen oder muss ich jetzt doch erstmal die Bleibe finden?
Und was ich sag ich den Leuten, wenn die sich weigern, mir jetzt schon einen Antrag zu geben? Wirkte heute auf mich immerhin schon so, als ob sich niemand für mich zuständig fühlen würde.
Okay. Wäre denn Kindergeld ebenfalls anzurechnendes Einkommen, wenn ich das ab sofort auf mein Konto überweisen lassen würde?Zu dem Problem 600 € Netto. Eigentlich kann man auch mit 600 € netto durchaus noch BAB erhalten. Es hängt halt davon ab, wie hoch der Bedarf ist und wieviel anzurechnendes Einkommen von Dir und den Eltern man davon abziehen muss.
Den BAB-Rechner muss ich dann morgen mal zusammen mit meinen Eltern durchgehen. Bin gespannt, was dabei rauskommt.
Danke nochmal für die Antwort, hat mir schon sehr geholfen.
Kindergeld ist bei BAB kein anzurechnendes Einkommen (wird also bei der Berechnung nicht berücksichtigt und im Antrag auch nicht abgefragt).
Zum ersten Teil:
Beispiel:
Du stellst heute den Antrag, beziehst aber erst ab April eine eigene Wohnung.
Dann würdest Du für den Zeitraum bis 31.03. eine Ablehnung erhalten, weil Du im Haushalt der Eltern wohnst.
Der Bewilligungszeitraum von grundsätzlich 18 Monate läuft aber jetzt schon. Das führt am Ende der Ausbildung zu einem Problem, was erfahrungsgemäß für die weiteren Anträge zu Ablehnungen führt, weil dort dein Einkommen ja höher ist, als am Anfang der Ausbildung.
Man sollte den Antrag (zur Fristwahrung; BAB wird frühestens ab dem Ersten des Monates gezahlt, wo ich den Antrag gestellt habe und die Voraussetzungen erfülle) daher spätestens im Laufe des Monates stellen, in welchem ich die Voraussetzungen erfülle (betriebliche Ausbildung und auswärtige Unterbringung -bei Dir wohl eine eigene Wohnung-).
Wenn noch Fragen sind, ruhig nachfragen.
PS:Kindergeld liegt glaub ich bei 164 Euro.
Wie Theo im nachfolgenden Beitrag schrieb, ist die Höhe des Kindergeldes 184 Euro und nicht wie oben 164 Euro.
Geändert von dms (21.01.2011 um 11:37 Uhr) Grund: falsche Angabe eines Betrages
Danke euch beiden.
Leider sieht es so aus, dass der BAB-Rechner mir sagt, mir steht nichts zu. War klar, mein Vater verdient dafür zu gut.
Jetzt hab ich auch noch gehört, das Kindergeld würde ab dem 2. Lehrjahr ohnehin wegfallen, weil ich dann 600€ brutto verdienen werde. 2. Hiobsbotschaft.
Heißt jetzt wohl im Endeffekt, ich muss weiter Zuhause leben, denn der Sozialstaat fühlt sich ja nicht verantwortlich. Tolles Gefühl.
Na ja, danke trotzdem nochmal für eure Hilfe.
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