Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine frage und zwar: ich bin 20 Jahre alt und bin grade in einer Ausbildung zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik im Handwerk bin im 3. Lehrjahr und verdiene grade mal 350€ (Brutto: 425) netto.
Ich habe bis ende letzten Jahres bei meiner mutter gewoht und bin jetzt aber zu meiner freundin (18 jahre alt) gezogen die ebenfalls in der Ausbildung ist und im 1. Lehrjahr 650€(710€ Brutto) netto verdient. Unsere Wohnverhältnisse gestalten sich folgender maßen, wir wohnen in einer Wohnung die 2 Stockwerke hat wir beide wohnen im oberen Teil (zwei zimmer und ein bad) und ihre mutter wohnt im unteren Teil (küche, drei zimmer und bad und gäste wc) und wir haben mit ihrer mutter einen Untermietervertrag und zahlen im Monat zusammen 300€ (Incl. Strom,wasser). Mein problem ist jetzt nur das ich nicht "gezwungener maßen" von zu Hause ausziehen musste im gegenteil mein Ausbildungsbetrieb ist jetzt 40km von mir entfernt und wenn ich noch zu Hause wohnen würde nur 10-15km. Habe ich denn jetzt irgendwie anspruch auf BAB oder Wohngeld?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
Gruß
DoDo
Stell den Antrag auf BAB.
Maßgebend ist, dass Du nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnst.
Der Auszug aufgrund der Ausbildung wirkt sich nur bei der Berechnung aus
(da gibt es spezielle zusätzlich Freibeträge und die Familienheimfahrt wird berücksichtigt).
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Ok super Dankeschön für die Antwort :-)
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